Unbedingt, denn der gesetzliche Unfallschutz greift hier nicht – übrigens auch nicht für Selbstständige, Hausfrauen oder Kleinkinder. Jede dieser Personengruppen verdient eine gut abgesicherte Zukunft, auch nach einem Unfall. Nur so lässt sich der persönliche Lebensstandard auch im Falle einer vorübergehenden oder dauerhaften Invalidität halten. Dank der Helvetia Unfallversicherung können Sie alle medizinisch sowie finanziell notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Genesung voranzutreiben – oder zumindest um die neue Lebenssituation so komfortabel wie möglich zu gestalten.
Alle Verletzungen durch Eigenbewegungen sowie durch erhöhte Kraftanstrengungen sind im Helvetia Komfortschutz-Paket abgesichert. Dazu zählen auch Sportverletzungen wie der Kreuzbandriss oder Knochenbrüche infolge eines Sturzes.
Nein, die Leistungen der privaten Helvetia Unfallversicherung erhalten Sie komplett unabhängig von anderen vorhandenen Versicherungen. Das bedeutet, ein möglicher Leistungsbezug über Ihre Berufsunfähigkeits-Versicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung trägt nicht zu einer Minderung der Helvetia Versicherungsleistung bei.