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Anlagerichtlinie
Die
Anlagerichtlinien
enthalten die Grundsätze der gemeinsamen Vermögensanlage sowie die Arten und die Bildung der verschiedenen
Anlagegruppen. Der Erlass und die Anpassung der Anlagerichtlinien obliegt dem Stiftungsrat
Aufgelaufener
Ertrag
Der aufgelaufene Ertrag entspricht der Summe aller Erträge, die erwirtschaftet,
aber von der Stiftung noch nicht ausgeschüttet worden sind. Er setzt sich zusammen aus Zinszahlungen,
Marchzinsen, Dividenden, etc. Von diesen Erträgen werden die Kosten wie Management Fees, Depotgebühren
etc. abgezogen. Die aufgelaufenen Erträge sind im Inventarwert, nicht aber im Kapitalwert enthalten.
Inventarwert
= Kapitalwert + aufgelaufener Ertrag
Aufsichtsbehörde
Das
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ist die für alle Anlagestiftungen zuständige Aufsichtsbehörde.
Das BSV überprüft die Statuten auf Gesetzeskonformität, überprüft die Jahresrechnung und stellt der
Kontrollstelle einen Fragebogen zur Beantwortung spezifischer Fragen zu.
Ausschüttung
Die
Erträge der Anlagegruppen werden einmal jährlich ausgeschüttet. Der Stiftungsrat legt die Höhe der Ausschüttungsbeträge
pro Anspruch fest.
Benchmarkindex
Der
Benchmarkindex ist ein Korb von repräsentativen Wertschriften eines Anlagesegmentes und Anlagemarktes.
Bei der Indexstrategie bilden die einzelnen Anlagegruppen unterschiedliche Benchmarkindices nach (Replikation),
so dass die Gewähr relativ hoch ist, dass die Performance der Anlagegruppe mit der Performance des Benchmarkindexes
identisch ist.
Beitrittserklärung
Jeder
Anleger, der erstmals
Ansprüche der Helvetia Anlagestiftung zeichnet, muss eine Beitrittserklärung unterzeichnen. Damit bestätigt
er, dass er steuerbegünstigt ist. Er ermächtigt damit die Helvetia Anlagestiftung zur Rückforderung
der Verrechnungssteuer.
Bewertung
Die
Ansprüche der Helvetia
Anlagestiftung werden wöchentlich neu bewertet.
Bundesamt
für Sozialversicherung
Das
Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) ist die Aufsichtsbehörde der überregional tätigen Anlagestiftungen.
Indexierte
Anlagegruppen
Alle Anlagegruppen der Helvetia Anlagestiftung sind indexierte Anlagegruppen
und bilden einen Benchmarkindex nach. Damit verzichtet die Helvetia Anlagestiftung gänzlich auf aktives
Portfoliomanagement. Der Anleger erhält so die Sicherheit, dass die Performance seines Sondervermögens
annähernd der des Benchmarkindexes entspricht
Inventarwert
Der
Inventarwert entspricht dem inneren Wert eines Anspruches. Er setzt sich zusammen aus der Summe aller
in der Anlagegruppe enthaltenen Werte abzüglich der Verbindlichkeiten und Rückstellungen, dividiert
durch die Anzahl ausgegebener Ansprüche.
KGAST
Die
der KGAST (Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen) angeschlossenen Anlagestiftungen verpflichten
sich, bestimmte Richtlinien zur Qualitätssicherung zu befolgen. Diese Richtlinien, die als Mindestanforderungen
formuliert sind, haben zum Zweck, jegliche Risiken, welche über die Risiken der Anlagemärkte hinausgehen,
zu minimieren. Damit erhalten die Interessen der Mitstifter von KGAST-Stiftungen besonderen Schutz.
Kontrollstelle
Kontrollstelle
der Helvetia Anlagestiftung ist die BDO Visura, Niederlassung Basel.
Mitstifter
Jede
in der Schweiz domizilierte, privat- oder öffentlich-rechtliche steuerbegünstigte Vorsorgeeinrichtung
kann unter der Voraussetzung, dass sie dauernd dem Zweck der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und
Invalidenvorsorge dient, Mitstifterin werden.
Performance
Die
Performance gibt die prozentuale Wertveränderung eines Anspruches unter Berücksichtigung der Wiederanlage
der Ausschüttung an. Die Performance enthält neben den reinvestierten Ausschüttungen auch Kursgewinne
oder Kursverluste.
Regelwerk
Das
Regelwerk der Helvetia Anlagestiftung besteht aus den Statuten, dem Reglement und den Anlagerichtlinien.
Es regelt die Kompetenzen der Organe, des Anlageausschusses und der Geschäftsführung d