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Geschäftsberichte

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A

Anlagerichtlinie
Die Anlagerichtlinien enthalten die Grundsätze der gemeinsamen Vermögensanlage sowie die Arten und die Bildung der verschiedenen Anlagegruppen. Der Erlass und die Anpassung der Anlagerichtlinien obliegt dem Stiftungsrat

Aufgelaufener Ertrag
Der aufgelaufene Ertrag entspricht der Summe aller Erträge, die erwirtschaftet, aber von der Stiftung noch nicht ausgeschüttet worden sind. Er setzt sich zusammen aus Zinszahlungen, Marchzinsen, Dividenden, etc. Von diesen Erträgen werden die Kosten wie Management Fees, Depotgebühren etc. abgezogen. Die aufgelaufenen Erträge sind im Inventarwert, nicht aber im Kapitalwert enthalten.
Inventarwert = Kapitalwert + aufgelaufener Ertrag

Aufsichtsbehörde
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ist die für alle Anlagestiftungen zuständige Aufsichtsbehörde. Das BSV überprüft die Statuten auf Gesetzeskonformität, überprüft die Jahresrechnung und stellt der Kontrollstelle einen Fragebogen zur Beantwortung spezifischer Fragen zu.

Ausschüttung
Die Erträge der Anlagegruppen werden einmal jährlich ausgeschüttet. Der Stiftungsrat legt die Höhe der Ausschüttungsbeträge pro Anspruch fest.

B

Benchmarkindex
Der Benchmarkindex ist ein Korb von repräsentativen Wertschriften eines Anlagesegmentes und Anlagemarktes. Bei der Indexstrategie bilden die einzelnen Anlagegruppen unterschiedliche Benchmarkindices nach (Replikation), so dass die Gewähr relativ hoch ist, dass die Performance der Anlagegruppe mit der Performance des Benchmarkindexes identisch ist.

Beitrittserklärung
Jeder Anleger, der erstmals Ansprüche der Helvetia Anlagestiftung zeichnet, muss eine Beitrittserklärung unterzeichnen. Damit bestätigt er, dass er steuerbegünstigt ist. Er ermächtigt damit die Helvetia Anlagestiftung zur Rückforderung der Verrechnungssteuer.

Bewertung
Die Ansprüche der Helvetia Anlagestiftung werden wöchentlich neu bewertet.

Bundesamt für Sozialversicherung
Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) ist die Aufsichtsbehörde der überregional tätigen Anlagestiftungen.

I

Indexierte Anlagegruppen
Alle Anlagegruppen der Helvetia Anlagestiftung sind indexierte Anlagegruppen und bilden einen Benchmarkindex nach. Damit verzichtet die Helvetia Anlagestiftung gänzlich auf aktives Portfoliomanagement. Der Anleger erhält so die Sicherheit, dass die Performance seines Sondervermögens annähernd der des Benchmarkindexes entspricht

Inventarwert
Der Inventarwert entspricht dem inneren Wert eines Anspruches. Er setzt sich zusammen aus der Summe aller in der Anlagegruppe enthaltenen Werte abzüglich der Verbindlichkeiten und Rückstellungen, dividiert durch die Anzahl ausgegebener Ansprüche.

K

KGAST
Die der KGAST (Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen) angeschlossenen Anlagestiftungen verpflichten sich, bestimmte Richtlinien zur Qualitätssicherung zu befolgen. Diese Richtlinien, die als Mindestanforderungen formuliert sind, haben zum Zweck, jegliche Risiken, welche über die Risiken der Anlagemärkte hinausgehen, zu minimieren. Damit erhalten die Interessen der Mitstifter von KGAST-Stiftungen besonderen Schutz.

Kontrollstelle
Kontrollstelle der Helvetia Anlagestiftung ist die BDO Visura, Niederlassung Basel.

M

Mitstifter
Jede in der Schweiz domizilierte, privat- oder öffentlich-rechtliche steuerbegünstigte Vorsorgeeinrichtung kann unter der Voraussetzung, dass sie dauernd dem Zweck der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge dient, Mitstifterin werden.

P

Performance
Die Performance gibt die prozentuale Wertveränderung eines Anspruches unter Berücksichtigung der Wiederanlage der Ausschüttung an. Die Performance enthält neben den reinvestierten Ausschüttungen auch Kursgewinne oder Kursverluste.

R

Regelwerk
Das Regelwerk der Helvetia Anlagestiftung besteht aus den Statuten, dem Reglement und den Anlagerichtlinien. Es regelt die Kompetenzen der Organe, des Anlageausschusses und der Geschäftsführung d