20. Mai 2019, Text: Tatjana Kurz, Ursula Czerny; Foto: istock
Sie verlassen morgens das Haus und wollen wie jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit fahren. Sie betätigen die Zündung …aber nichts tut sich - das Auto springt nicht an. Sie denken zuerst an die Batterie, aber die ist neu und den Signalton, wenn Sie vergessen die Scheinwerfer auszuschalten, kann man eigentlich nicht überhören – das kann es also auch nicht sein.
Sie steigen aus, um die Motorhaube zu öffnen und bemerken kleine Pfotenabdrücke auf dem Lack. Sie haben schon eine düstere Vorahnung und der Blick in den Motorraum bestätigt Ihre Befürchtungen: Ein Marder hat es sich in der Nacht im warmen Motorraum des Autos bequem gemacht und sich aus Langeweile oder Hunger in die Kabel verbissen.
Ein Marder kann erheblichen Schaden anrichten und die notwendigen Reparaturen können teuer werden. Lesen Sie weiter, was nach einem Marderbiss zu tun ist und ob und welche Kosten von der Versicherung gedeckt sind.
Melden Sie den Schaden umgehend bei Ihrer Versicherung und vereinbaren Sie einen Termin in der Werkstätte. Schadenmeldungen können Sie bei Helvetia werktags telefonisch unter 050 222 1000 oder natürlich jederzeit online mittels Schadenformular vornehmen.
Ein Schaden dieser Art fällt unter "Tierbiss" und ist in der Helvetia Kfz-Teil- sowie Vollkaskoversicherung gedeckt.
TIPP: Wenn Sie die Reparatur bei einer der zahlreichen Helvetia Partnerwerkstätten vornehmen lassen, kommen Sie in den Genuss zahlreicher Vorteile wie z. B. dem "Hol- und Bringservice"!
Aufmerksamkeit ist das A und O beim Schutz des Fahrzeugs. Deshalb ist es besonders wichtig, achtsam zu sein und Vorkehrungen zu treffen, wenn ein Marder in der Nähe des Fahrzeugs gesichtet wird.