Da dies oft vergessen geht, erklärt Mag. Thomas Neusiedler gleich vorweg: «Bei einer Abwesenheit von mehr als 72 Stunden muss der Hauptwasserhahn zugedreht werden. Das ist eine Voraussetzung, dass die Haushaltsversicherung Wasserschäden übernimmt, die während der Abwesenheit entstanden sind – denn diese Klausel ist ein Bestandteil der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, gilt also bei allen Versicherungsunternehmen.»
«Gekippte oder gar offene Fenster oder Terrassentüren sind geradezu eine Einladung für Einbrecher – und relevant für die Deckung der Schäden durch die Haushaltsversicherung. Die Versicherung zahlt nur, wenn die Wohnung oder das Haus in der Abwesenheit der Bewohner ordnungsgemäß gesichert war. Sinnvoll ist außerdem, auch während des Urlaubs Anwesenheit zu signalisieren. Eine brennende Lampe mit Timer erhöht beispielsweise die Hemmschwelle der Diebe. Rollläden sollten tagsüber nicht geschlossen sein.»
Die Haushaltsversicherung von Helvetia erstattet bei Einbrüchen den Neuwert aller gestohlenen oder zerstörten Sachen. Zudem übernimmt sie Reparaturkosten, die der Einbruch nach sich zieht.
«Durch die richtige Reaktion bei einem Schadensfall können unnötige Probleme und Kosten gespart werden. Oberstes Gebot bei einem Unfall ist immer: Unfallstelle sichern und – falls sich jemand verletzt hat – Rettungskräfte und Polizei alarmieren. Bei einem reinen Sachschaden reicht es aus, wenn das Europäische Unfallprotokoll ausgefüllt und von allen Beteiligten unterzeichnet wird. Sind sich die Unfallparteien nicht einig über den Unfallhergang, sollte die Polizei hinzugezogen werden. Zudem sollten die Schäden umgehend der Versicherung gemeldet werden. Helvetia sorgt im Rahmen des Europa-Bündels der Kfz-Versicherung bei Bedarf auch für das Abschleppen vom Unfallplatz, für ein Ersatzfahrzeug oder kann eine Werkstätte empfehlen.»
Rundum gegen finanzielle Risiken absichern lässt sich das Fahrzeug mit einer Vollkasko-Versicherung. Diese schließt Schäden durch Naturgewalten, Diebstahl, Glasbruch, Vandalismus und Kollision ein, optional auch bei grob fahrlässigem Handeln.
«Plötzlich steht man nach einem Stadtbummel vor einer eingeschlagenen Fensterscheibe – Gepäck und Wertsachen verschwunden. Was ist zu tun? In jedem Fall gilt: Diebstähle jeder Art müssen unverzüglich bei der Polizei angezeigt werden. Die Versicherungsleistung kann nur erfolgen, wenn ein Polizeibericht vorliegt.»
«Schäden am Fahrzeug durch Aufbrechen oder Einschlagen von Scheiben sind über eine Teilkaskoversicherung gedeckt. Das Reisegepäck ist im Normalfall nicht über die Kaskoversicherung versichert, dafür muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Zu beachten ist, dass die Deckung nur gilt, wenn das Fahrzeug abgeschlossen und der Fahrzeuginhalt von außen nicht einsichtig war.»
«Auch Unfälle von Haustieren können einem den Urlaub ganz schön vermiesen. Behandlungskosten können schnell hohe Summen erreichen. Zudem ist der Halter für Schäden verantwortlich, die ein Haustier verursacht, wenn es beispielsweise vor ein Auto läuft.»
Eine Rundum-Versorgung bieten Produkte wie die PetCare-Versicherungen von Helvetia, die zusammen mit Tierärzten entwickelt wurden. Sie umfassen sowohl Hundehaftpflichtversicherungen als auch Tierkrankenschutz.
«Wenn im Ausland ein Malheur passiert, ist dies besonders riskant. Je nach Versicherungspolizze gelten unterschiedliche örtliche Geltungsbereiche. Bei der Privathaftpflichtversicherung von Helvetia ist beispielsweise sowohl eine europaweite als auch eine weltweite Absicherung wählbar. Angesichts der strengen Haftpflichtbestimmungen in manchen Ländern, die schnell zu hohen Schadenssummen führen können, wird bei Helvetia immer eine Deckungssumme von EUR 1,5 Mio. versichert.»
«Kommt es im Ausland zu einem Unfall, ist der größte Wunsch oft, möglichst schnell heimzukommen. In so einer Situation ist eine Unfallversicherung, die weltweit gültig ist und auf Wunsch auch Bergungs- und Rückholkosten abdeckt, Gold wert.»
«Anders als viele denken, bieten Kreditkarten nicht automatisch einen Versicherungsschutz. Die Banken sind nämlich nicht selbst Versicherer, sondern haben entsprechende Verträge mit Versicherungsunternehmen. Es sollte also unbedingt vor Reiseantritt geprüft werden, ob ein Versicherungsschutz vorliegt, und gegebenenfalls eine Reiseversicherung für einzelne Reisen oder für Vielreiser eine Jahresversicherung abgeschlossen werden.»
Helvetia Versicherungen AG
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