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  • Baustellenlärm statt Erholung - wenn der Traumurlaub zum Alptraum wird

    17.07.2017 | Text: Ursula Czerny | Foto:istock
    Endlich Ferien. Der Urlaub ist schon lange gebucht, die Koffer sind gepackt, dem perfekten Sommerurlaub steht nichts mehr im Weg! Oder etwa doch? Der Urlaub kann alles andere als erholsam sein, wenn die Realität nicht dem entspricht was das Reiseangebot versprochen hat.
Die Enttäuschung ist groß, wenn der langersehnte Traumurlaub nicht dem entspricht, was das Reiseangebot versprochen hat.

Baustellenlärm statt Erholung - wenn der Traumurlaub zum Alptraum wird

17.07.2017 | Text: Ursula Czerny | Foto:istock
Die Enttäuschung ist groß, wenn der langersehnte Traumurlaub nicht dem entspricht, was das Reiseangebot versprochen hat.
Endlich Ferien. Der Urlaub ist schon lange gebucht, die Koffer sind gepackt, dem perfekten Sommerurlaub steht nichts mehr im Weg! Oder etwa doch? Der Urlaub kann alles andere als erholsam sein, wenn die Realität nicht dem entspricht was das Reiseangebot versprochen hat.
Rechtsschutzversicherung
Helvetia Blog

Für Max, Verena und ihre beiden Kinder Anna (5) und Benjamin (7), steht endlich der langersehnte Sommerurlaub vor der Türe. Max und Verena haben das ganze Jahr über gespart wo es ging, um sich und ihren beiden Kindern den Traum vom Griechenlandurlaub erfüllen zu können. Im Reisebüro fand sich schnell ein All-Inclusive-Hotel, das speziell auf Familien ausgerichtet ist und somit all ihren Ansprüchen entsprach. Mit ausschlaggebend für die Entscheidung waren die Bilder einer wunderschönen Hotelanlage mit Wasserrutschen und einem neu errichteten Kinderspielplatz, womit die Mitarbeiterin des Reisebüros besonders bei Anna und Benjamin Punkten konnte.

Das Sparen hat sich ausgezahlt – auf geht's nach Griechenland

Nun ist es endlich soweit, die Koffer sind gepackt, ins Taxi verladen und die Familie macht sich auf den Weg zum Flughafen. Alle Vier sind ganz aufgeregt und die Vorfreude steht ihnen ins Gesicht geschrieben. So lange haben sie auf ihren gemeinsamen Griechenlandurlaub gewartet und gespart. Nach einem zweieinhalbstündigen Flug sind sie bei ihrem Hotel angekommen. Der Traumurlaub kann nun endlich beginnen.

Vom Traumurlaub zum Alptraum

Doch das breite Grinsen und die Freude verfliegen schnell. Sofort sticht der Familie die riesen Baustelle, rund um das gesamte Hotel, ins Auge. Auch die beiden Kleinen können ihre Enttäuschung nicht verbergen, als sie bemerken, dass der angepriesene Kinderspielplatz noch gar nicht fertiggestellt ist.

Max und Verena sehen ihre Kinder an und wissen: So haben sie sich ihren langersehnten Traumurlaub nicht vorgestellt. Wo sind die strahlenden Kinderaugen, die sie gesehen hatten, als die Angestellte des Reisebüros ihren Kindern die tollen Fotos des Spielplatzes und der Wasserrutschen zeigte? Von all dem ist hier nichts zu sehen. Weder strahlende Kinderaugen, noch Spielplatz und zu ihrem bedauern sind auch die angekündigten Wasserrutschen nicht in Betrieb. Ganz zu schwiegen von dem ständigen Baulärm, der erst gar kein Urlaubsgefühl aufkommen lässt.

Baulärm statt Entspannung – ein Fall für die Rechtsschutzversicherung

Soll es das mit dem Traumurlaub der vierköpfigen Familie gewesen sein? Das ist eindeutig nicht, der Urlaub, der ihnen versprochen wurde und wofür sie bezahlt haben.

Max und Verena informieren sich unverzüglich, was in so einem Fall zu tun ist. Sie kontaktieren den Reiseleiter vor Ort und reklamieren sofort, doch der Reiseveranstalter und das Reisebüro unternehmen nichts und weigern sich auch etwas zurückzuerstatten. Aber die Familie hat Glück im Unglück! Dank ihrer Helvetia Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Allgemeiner Vertragsrechtsschutz können sie ihre Forderungen dennoch durchsetzen und erhalten einen guten Teil des bezahlten Reisepreises rückerstattet.

Der verlässliche Partner wenn es drauf ankommt

Wir Menschen nutzen Versicherungen in vielen Lebenslagen, um uns vor Risiken zu schützen. Auf die Helvetia Rechtsschutzversicherung können Sie zählen, wir sind für Sie da, z.B. wenn

  • Sie verletzt werden und Ihre Schadenersatzansprüche geltend machen möchten
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