Vorsorgeausgleich bei Scheidung (Chantal Peeters)
Seit Inkrafttreten am 1. Januar 2000 stehen die Bestimmungen über den Vorsorgeausgleich bei Scheidung in der Kritik. Die heutige Regelung würde nicht-erwerbstätige Ehefrauen und -männer systematisch benachteiligen, zu wenig Flexibilität bieten und nicht praktikabel sein.
Zur Änderung der gesetzlichen Bestimmungen hat der Bundesrat am 29. Mai 2013 den eidgenössischen Räten mit seiner Botschaft einen Entwurf zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches betreffend Vorsorgeausgleich bei Scheidung unterbreitet. Am 19. Juni 2015 wurde der Entwurf in einer leicht abgeänderten Form in einer Schlussabstimmung von beiden Räten angenommen.
Consulta, 11.2015