Angaben zum Arbeitgeber

*Pflichtfelder

Angaben zum Arbeitnehmer

Anrede
Sind Sie mindestens teilweise arbeits- bzw. erwerbsfähig? Als nicht vollständig arbeitsfähig gilt eine Person, die bei Versicherungsbeginn aus gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise der Arbeit fernbleiben muss, Taggelder infolge von Krankheit oder Unfall bezieht, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ihrer Ausbildung und ihren Fähigkeiten entsprechend voll beschäftigt werden kann oder im Sinne der eidg. Invaliden-, der Unfall- oder der Militärversicherung invalid ist und/oder sie Leistungen von einer oder mehrerer dieser Institutionen bezieht (bitte Rentenbescheid beilegen).

Hinweis: Bei einer Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit ist ein Einkauf nur im Umfang der Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit möglich.

*Pflichtfelder

Antrag zur Berechnung der maximal möglichen Einlage

Ich wünsche folgende Einkaufsberechnung:

Hinweis: Bis 3 Monate vor der vorzeitigen Pensionierung ist nur ein Teileinkauf möglich. Frühestens 3 Monate vor der vorzeitigen Pensionierung kann eine noch bestehende Vorsorgelücke vollständig ausgeglichen werden. Bei einem Volleinkauf kann die Altersleistung nicht mehr als Kapital bezogen werden. Bitte beachten Sie die weiteren Informationen unter "Gut zu wissen".

Bedingungen für einen Einkauf in die vorzeitige Pensionierung

Das Einbringen von Einlagen zum Einkauf in die vorzeitige Pensionierung ist nur möglich

  1. im Rahmen Ihrer Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit;
  2. wenn die reglementarische Einkaufsmöglichkeit vollständig ausgeschöpft ist;
  3. wenn die getätigten Vorbezüge zum Erwerb von Wohneigentum zurückbezahlt oder die Übertragungen der Austrittsleistung bei Scheidung vollumfänglich eingebracht sind.

Vorgehensweise: Zur Ermittlung Ihrer maximalen Einkaufssumme muss der Antrag bis Anfang November eingereicht werden. Gestützt darauf berechnen wir die maximale Einkaufssumme und teilen Ihnen den Betrag mit. Damit eine Einkaufssumme im Laufjahr steuerwirksam wird, muss diese spätestens am 31. Dezember des Jahres bei uns eintreffen. Eine Einzahlung darf erst dann erfolgen, wenn wir Ihnen gestützt auf Ihre Angaben die entsprechende Berechnung zugestellt haben. Einkaufszahlungen welche die maximale Einkaufssumme übersteigen, werden zinslos zurückerstattet.

Ich plane eine vorzeitige

Hinweis: Folgen bei Weiterbeschäftigung über das vorzeitige Pensionierungsalter hinaus:

Mit einem Einkauf in die vorzeitige Pensionierung bestätigen Sie Ihre Absicht, im definierten vorzeitigen Pensionierungsalter effektiv aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Wir werden diese Information entsprechend berücksichtigen. Sollten Sie über das von Ihnen definierte Alter resp. Datum hinaus erwerbstätig bleiben, so darf die Leistung im Zeitpunkt Ihrer tatsächlichen Pensionierung diejenige im ordentlichen Pensionierungsalter höchstens um fünf Prozent übertreffen. Darüber hinaus geäufnete Mittel fallen an das Vorsorgewerk.

Bedingungen für einen reglementarischen Einkauf

Ein freiwilliger Einkauf ist nur möglich, wenn

  1. Ihr Vorsorgereglement dies vorsieht;
  2. Sie zum Zeitpunkt des Einkaufs vollständig oder teilweise arbeits- bzw. erwerbsfähig und weiterhin versichert sind;
  3. getätigte Vorbezüge für Wohneigentum vollständig zurückbezahlt sind.

Vorgehensweise: Zur Ermittlung Ihrer maximalen Einkaufssumme muss der Antrag bis Anfang November eingereicht werden. Gestützt darauf berechnen wir die maximale Einkaufssumme und teilen Ihnen den Betrag mit. Damit eine Einkaufssumme im Laufjahr steuerwirksam wird, muss diese spätestens am 31. Dezember des Jahres bei uns eintreffen. Eine Einzahlung darf erst dann erfolgen, wenn wir Ihnen gestützt auf Ihre Angaben die entsprechende Berechnung zugestellt haben. Einkaufszahlungen welche die maximale Einkaufssumme übersteigen, werden zinslos zurückerstattet.

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Fragen zum Einkauf

Damit die maximale Einkaufssumme in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen berechnet werden kann, bitten wir Sie, uns die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen und Erläuterungen zu den Fragen gibt Ihnen das Infoblatt «Einkauf in die Pensionskasse».

Haben Sie Vorbezüge für Wohneigentum getätigt und diese noch nicht zurückbezahlt?

Hinweis: Ein freiwilliger Einkauf ist erst möglich, wenn die getätigten Vorbezüge für Wohneigentum vollständig zurückbezahlt wurden.

Haben Sie eine allfällige Übertragung infolge Scheidung noch nicht vollumfänglich zurückbezahlt?

Verwendung bei Übertragung infolge Scheidung

Wie möchten Sie den Einkauf verwenden?

Verwendung bei Vorbezüge für Wohneigentum und Übertragung infolge Scheidung

Wie möchten Sie den Einkauf verwenden?

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die steuerlichen Folgen je nach Verwendung unterschiedlich ausfallen können. Eine vorgängige Abklärung bei der zuständigen Steuerbehörde wird ausdrücklich empfohlen.

Haben Sie Guthaben auf Freizügigkeitspolicen und/oder Freizügigkeitskonti oder in einer Ihrer früheren Vorsorgeeinrichtungen? Guthaben bei Freizügigkeitseinrichtungen (Freizügigkeitspolicen und -konten) müssen an die Einkaufssumme angerechnet werden. Dies gilt auch für Vorsorgeguthaben, welche aus speziellen Gründen in einer früheren Vorsorgeeinrichtung verblieben sind (z.B. bei Personen, die aufgrund einer Weiterversicherung nach Art. 47a BVG weiterhin über ein Teilguthaben in der Weiterversicherungslösung der bisherigen Vorsorgeeinrichtung verfügen).

Hinweis: Guthaben bei Freizügigkeitseinrichtungen (Freizügigkeitspolicen und -konten) müssen an die Einkaufssumme angerechnet werden. Dies gilt auch für Vorsorgeguthaben, welche aus speziellen Gründen in einer früheren Vorsorgeeinrichtung verblieben sind (z.B. bei Personen, die aufgrund einer Weiterversicherung nach Art. 47a BVG weiterhin über ein Teilguthaben in der Weiterversicherungslösung der bisherigen Vorsorgeeinrichtung verfügen).

Sind Sie selbständig erwerbend oder waren Sie dies jemals?

Bei einer bestehenden oder früheren Selbständigkeit benötigen wir nähere Angaben über allfällige Guthaben in der Säule 3a.

Sind Sie in den letzten 5 Jahren aus dem Ausland zugezogen? Für Personen, die seit dem 1. Januar 2006 aus dem Ausland zugezogen sind und das erste Mal in einer schweizerischen Vorsorgeeinrichtung (2. Säule) versichert sind, ist die jährliche Einkaufssumme in den ersten fünf Jahren seit dem Eintritt in eine schweizerische Vorsorgeeinrichtung auf 20% des versicherten Jahreslohnes begrenzt.

Hinweis: Für Personen, die seit dem 1. Januar 2006 aus dem Ausland zugezogen sind und das erste Mal in einer schweizerischen Vorsorgeeinrichtung (2. Säule) versichert sind, ist die jährliche Einkaufssumme in den ersten fünf Jahren seit dem Eintritt in eine schweizerische Vorsorgeeinrichtung auf 20% des versicherten Jahreslohnes begrenzt.

Haben Sie bereits Altersleistungen bezogen oder beziehen Sie jetzt Altersleistungen?

Hinweis: Bitte legen Sie diesem Einkaufsantrag eine Bescheinigung über die Austrittsleistungen im Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung bei.

Angehängte Dokumente:

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Steuerliche Aspekte eines Einkaufs

Kapitalauszahlungsverbot

Bei einem Einkauf besteht ein dreijähriges Kapitalauszahlungsverbot. In den folgenden drei Jahren dürfen Leistungen nicht in Kapitalform bezogen werden. Betroffen sind Altersleistungen, Vorbezüge für Wohneigentum und Barauszahlungen bei Dienstaustritt.

Die Steuerbehörden können sonst einen Kapitalbezug als Umgehungstatbestand betrachten und ein Nachsteuerverfahren einleiten, weil sie alle Vorsorgeverhältnisse der 2.Säule einer Person gesamthaft betrachten können.

Steuerliche Abzugsfähigkeit

Damit ein Einkauf im Laufjahr steuerwirksam wird, muss dieser spätestens am 31. Dezember des Jahres bei uns eintreffen. Die Steuerbehörden berücksichtigen beim Entscheid über die steuerliche Abzugsfähigkeit eines Einkaufs alle Vorsorgeverhältnisse und -guthaben einer versicherten Person. Wir berechnen die Einkaufssumme auf der Grundlage der uns bekannten Angaben und können nicht gewährleisten, dass diese Angaben – insbesondere bei Zugehörigkeit zu weiteren Vorsorgeeinrichtungen - vollständig sind und der Einkauf steuerlich zum Abzug zugelassen wird.

Verantwortung

Die steuerlichen Folgen im Zusammenhang mit Einkäufen oder Kapitalbezügen nach erfolgten Einkäufen trägt in jedem Fall die versicherte Person. Die Stiftung übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

Eine vorgängige Abklärung bei der zuständigen Steuerbehörde wird ausdrücklich empfohlen.

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Zusammenfassung

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Datenschutz

Sämtliche personenbezogenen Daten werden gemäss der geltenden Gesetzgebung bearbeitet:
Für die obligatorische berufliche Vorsorge gelten die Datenschutzbestimmungen des BVG (Art. 85a ff. BVG). Die Bestimmungen des DSG sind ergänzend anwendbar. Für die rein überobligatorische berufliche Vorsorge gilt das DSG (Informationen dazu, wie z.B. Identität und Kontaktdaten der Verantwortlichen, Bearbeitungszwecke, etc., finden Sie unter www.helvetia.ch/datenschutz).

Sämtliche personenbezogenen Daten werden gemäss der geltenden Gesetzgebung bearbeitet: Für die obligatorische berufliche Vorsorge gelten die Datenschutzbestimmungen des BVG (Art. 85a ff. BVG). Die Bestimmungen des DSG sind ergänzend anwendbar. Für die rein überobligatorische berufliche Vorsorge gilt das DSG (Informationen dazu, wie z.B. Identität und Kontaktdaten der Verantwortlichen, Bearbeitungszwecke, etc., finden Sie unter dem Stichwort Datenschutz auf www.servisa.ch.

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Gut zu wissen
Vorgehensweise
Folgen bei Weiterbeschäftigung über das vorzeitige Pensionierungsalter hinaus
Umfang des Einkaufs in die vorzeitige Pensionierung
Auswirkungen auf den Vorsorgeschutz

PDF Formular herunterladen

Über folgende Links können Sie die leeren Formulare als PDF herunterladen:

  1. Reglementarischer Einkauf
  2. Einkauf in die vorzeitige Pensionierung

Oder:

Aktueller Zwischenstand des Online Formulars als PDF herunterladen

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