Angaben zum Arbeitgeber

*Pflichtfelder

Angaben zum Arbeitnehmer

Sie haben Mittel der beruflichen Vorsorge für Wohneigentum vorbezogen und möchten die Eintragung auf eine neue selbstbewohnte Liegenschaft übertragen.

Anrede
Sind Sie vollständig arbeits- bzw. erwerbsfähig? Als nicht vollständig arbeitsfähig gilt eine Person, die bei Versicherungsbeginn aus gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise der Arbeit fernbleiben muss, Taggelder infolge von Krankheit oder Unfall bezieht, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ihrer Ausbildung und ihren Fähigkeiten entsprechend voll beschäftigt werden kann oder im Sinne der eidg. Invaliden-, der Unfall- oder der Militärversicherung invalid ist und/oder sie Leistungen von einer oder mehrerer dieser Institutionen bezieht (bitte Rentenbescheid beilegen).

Personalien des Ehegatten/eingetragenen Partners

*Pflichtfelder

Angaben zum getätigten Vorbezug

*Pflichtfelder

Gesuch um Übertrag

Übertrag des Vorbezugs für

Adresse der neuen Liegenschaft

Übertrag auf eine Freizügigkeitseinrichtung

Hinweis: Dies ist nur möglich, sofern der Betrag innerhalb von zwei Jahren wieder für Wohneigentum verwendet wird. Wird der Betrag innerhalb von zwei Jahren nicht wieder in ein Wohneigentum investiert, treten die entsprechenden Wirkungen der normalen Veräusserung ohne Wiederkauf ein. Mit Übergabe der Unterlagen des Vorbezugs an die Freizügigkeitseinrichtung ist diese für die Rückzahlung und die Löschung der Veräusserungsbeschränkung zuständig.

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein, um die Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Kopie des aktuellen Original-Grundbuchauszugs
  • Kopie des notariell beurkundeten Kaufvertrags
  • Vorbereitete Anmerkung der Veräusserungsbeschränkung der neuen Liegenschaft (sofern vorhanden)
  • Vorbereitete Löschungsbewilligung der verkauften Liegenschaft (sofern vorhanden)
  • Kopie von Pass / Identitätskarte des Antragstellers und des Ehegatten bzw. eingetragenen Partners
  • Bankbestätigung mit folgenden Angaben:
    • Bestätigung, dass der ursprünglich verwendete Betrag für den Kauf oder die Erstellung der neuen Liegenschaft verwendet wird
    • Ursprünglich verwendeter Betrag, der in die neue Liegenschaft investiert wird
    • Adresse der neuen Liegenschaft, in die der Vorbezug investiert wird (sofern vorhanden)
    • Bestätigung, dass es sich bei der neuen Liegenschaft um selbst bewohntes Wohneigentum handelt

Zusammenfassung

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Datenschutz

Sämtliche personenbezogenen Daten werden gemäss der geltenden Gesetzgebung bearbeitet:
Für die obligatorische berufliche Vorsorge gelten die Datenschutzbestimmungen des BVG (Art. 85a ff. BVG). Die Bestimmungen des DSG sind ergänzend anwendbar. Für die rein überobligatorische berufliche Vorsorge gilt das DSG (Informationen dazu, wie z.B. Identität und Kontaktdaten der Verantwortlichen, Bearbeitungszwecke, etc., finden Sie unter www.helvetia.ch/datenschutz).

Sämtliche personenbezogenen Daten werden gemäss der geltenden Gesetzgebung bearbeitet: Für die obligatorische berufliche Vorsorge gelten die Datenschutzbestimmungen des BVG (Art. 85a ff. BVG). Die Bestimmungen des DSG sind ergänzend anwendbar. Für die rein überobligatorische berufliche Vorsorge gilt das DSG (Informationen dazu, wie z.B. Identität und Kontaktdaten der Verantwortlichen, Bearbeitungszwecke, etc., finden Sie unter dem Stichwort Datenschutz auf www.servisa.ch.

Geschützt durch Google reCAPTCHA

Die Unterzeichnenden bestätigen mit ihrer Unterschrift, mit dem Übertrag einverstanden zu sein, den Brief «Informationen zur Finanzierung von Wohneigentum mit Mitteln der beruflichen Vorsorge» erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.

Ferner erteilen die Unterzeichnenden die Zustimmung zur Eintragung der Anmerkung im Grundbuch gemäss Art. 30e BVG und der Übernahme der Kosten des Eintrages.

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