Angaben zum Arbeitgeber

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Angaben zum Arbeitnehmer

Anrede
Ist die versicherte Person vollständig arbeits- bzw. erwerbsfähig? Als nicht vollständig arbeitsfähig gilt eine Person, die bei Versicherungsbeginn aus gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise der Arbeit fernbleiben muss, Taggelder infolge von Krankheit oder Unfall bezieht, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ihrer Ausbildung und ihren Fähigkeiten entsprechend voll beschäftigt werden kann oder im Sinne der eidg. Invaliden-, der Unfall- oder der Militärversicherung invalid ist und/oder sie Leistungen von einer oder mehrerer dieser Institutionen bezieht (bitte Rentenbescheid beilegen).

Hinweis: Sofern uns die Arbeitsunfähigkeit noch nicht gemeldet wurde, ist das Formular «Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit» einzureichen.

Hinweis: Sofern uns die Arbeitsunfähigkeit noch nicht gemeldet wurde, ist das Formular «Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit» einzureichen.

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Austrittsdaten

Hinweis: Wenn es sich beim Austritt um eine (vorzeitige) Pensionierung handelt, ist das Formular flexible Pensionierung zu verwenden.

Erfolgt der Austritt infolge Restrukturierung? Das Unternehmen befindet sich in Restrukturierung, sobald der Abbau von Arbeitsplätzen aus organisatorischen Gründen des Arbeitsgebers erfolgt (z.B. infolge Ausgliederung oder Schliessung eines Betriebsteils oder Zusammenlegung einzelner Abteilungen etc.). Eine Restrukturierung kann eine Teilliquidation des Vorsorgewerkes zur Folge haben. Die Feststellungspflicht obliegt der Vorsorgekommission. Weitere Informationen sind im Anhang «Teil- oder Gesamtliquidation» des Vorsorgereglements zu entnehmen.
Für Personen älter als 58: Bestehen gesamtarbeitsvertragliche Vorruhestandsregelungen?

Angaben zur Austrittsleistung

Ist die Verwendung der Austrittsleistung bekannt?

Adresse

Kontoangaben und Vertragsnummer

Ist der neue Arbeitgeber bekannt?

Neuer Arbeitgeber

Unterlagen

Angehängte Dokumente:

Dokumente wie beipielsweise Einzahlungsscheine können Sie hier als Datei hochladen.

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oder klicken zum Auswählen (10 MB; jpg, png oder pdf)*
Dokument akzeptiert

Hinweis: Von Ihrem Mitarbeitenden benötigen wir weitere Informationen über die Verwendung der Austrittsleistung.

Wie soll der Arbeitnehmer das entsprechende Formular erhalten?

Bitte überreichen Sie die folgenden Formulare Ihrem Mitarbeitenden für weitere Angaben zur Verwendung der Austrittsleistung. Das entsprechende Formular ist von Ihrem Mitarbeitenden auszufüllen und an uns zurück zu schicken.

  1. Überweisung der Freizügigkeitsleistung an neue Vorsorgeeinrichtung (neue Arbeitsstelle)
  2. Eröffnung Freizügigkeitspolice/-konto, Barauszahlung (keine neue Arbeitsstelle)

Bestätigung Arbeitgeber

Diese Anmeldung wurde erfasst von

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Zusammenfassung

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Datenschutz

Sämtliche personenbezogenen Daten werden gemäss der geltenden Gesetzgebung bearbeitet:
Für die obligatorische berufliche Vorsorge gelten die Datenschutzbestimmungen des BVG (Art. 85a ff. BVG). Die Bestimmungen des DSG sind ergänzend anwendbar. Für die rein überobligatorische berufliche Vorsorge gilt das DSG (Informationen dazu, wie z.B. Identität und Kontaktdaten der Verantwortlichen, Bearbeitungszwecke, etc., finden Sie unter www.helvetia.ch/datenschutz).

Sämtliche personenbezogenen Daten werden gemäss der geltenden Gesetzgebung bearbeitet: Für die obligatorische berufliche Vorsorge gelten die Datenschutzbestimmungen des BVG (Art. 85a ff. BVG). Die Bestimmungen des DSG sind ergänzend anwendbar. Für die rein überobligatorische berufliche Vorsorge gilt das DSG (Informationen dazu, wie z.B. Identität und Kontaktdaten der Verantwortlichen, Bearbeitungszwecke, etc., finden Sie unter dem Stichwort Datenschutz auf www.servisa.ch.

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