Angaben zum Arbeitgeber

*Pflichtfelder

Angaben zum Arbeitnehmer

Anrede

*Pflichtfelder

Angaben zum unbezahlten Urlaub

Hinweis: Plant Ihr Mitarbeitender einen unbezahlten Urlaub von weniger als einen Monat, brauchen Sie uns diesen nicht zu melden. Die Vorsorge wird in diesem Fall im vollem Umfang weitergeführt.

Hinweis: Plant Ihr Mitarbeitender einen unbezahlten Urlaub von mehr als 12 Monaten wird die Versicherung nach 12 Monaten automatisch sistiert, und sowohl die Risikoprämien wie auch die Sparprämien werden ab dann bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit ausgesetzt. Ein unbezahlter Urlaub von mehr als 12 Monaten ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass Ihr Mitarbeitender das Risiko nach 12 Monaten grundsätzlich selbst trägt.

Wie soll Ihr Mitarbeitender während des unbezahlten Urlaubs gegen Risiken infolge Krankheit weiterversichert sein?

Unveränderte Weiterversicherung (Variante 1)

Die Vorsorgeleistungen und die Finanzierung werden für die Dauer des unbezahlten Urlaubs unverändert weitergeführt, und der Arbeitnehmer bleibt in der beruflichen Vorsorge vollumfänglich versichert.

Der Arbeitgeber bleibt (gemäss Anschlussvertrag) Prämienschuldner gegenüber der Stiftung. Eine Änderung der Finanzierung ist zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer bilateral zu lösen.

Weiterbestehen der Risikodeckung (Variante 2)

Nur die Risikodeckung (inklusive der Sparbeitragsbefreiung) wird für die Dauer des unbezahlten Urlaubs weitergeführt. Die Sparbeiträge werden ausgesetzt, womit der Sparprozess für die Dauer des Urlaubs unterbrochen wird.

Dadurch wird das künftige Altersguthaben geschmälert und die zukünftigen Altersrenten fallen geringer aus. Diese Lücke kann bei Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit gegebenenfalls durch einen Einkauf in die Vorsorge ausgeglichen werden.

Der Arbeitgeber bleibt (gemäss Anschlussvertrag) Prämienschuldner gegenüber der Stiftung. Eine Änderung der Finanzierung ist zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer bilateral zu lösen.

Sistierung der Versicherung (Variante 3)

Während des unbezahlten Urlaubs werden sowohl die Risikoprämien wie auch die Sparprämien für die Dauer des unbezahlten Urlaubs ausgesetzt.

Hinweis: Der Mitarbeiter trägt damit das Risiko während des unbezahlten Urlaubs grundsätzlich selbst.

UVG Abredeversicherung

Ist eine UVG-Abredeversicherung bereits vorhanden?

Hinweis: Die Unfalldeckung erlischt gemäss UVG 31 Tage nach Antritt des unbezahlten Urlaubs. Die versicherte Person hat die Möglichkeit die Unfalldeckung mit der UVG-Abredeversicherung für maximal 6 Monate weiterzuführen. Die Stiftung empfiehlt für den unbezahlten Urlaub den Abschluss einer UVG-Abredeversicherung.

Gut zu wissen

Unfalldeckung und Krankentaggeld

Um während des unbezahlten Urlaubs gegen das Invaliditäts- oder Todesfallrisiko infolge eines Unfalls abgesichert zu sein, empfehlen wir dringend den Abschluss einer UVG-Abredeversicherung. Diese kann für maximal 6 Monate abgeschlossen werden und ist innert 31 Tagen nach Urlaubsantritt zu beantragen.

Dauert der unbezahlte Urlaub länger als 7 Monate, empfehlen wir die Prüfung einer Unfalldeckung der Heilungskosten bei der Krankenkasse.

Wir weisen zudem darauf hin, dass während dem unbezahlten Urlaub auch der Anspruch auf ein Krankentaggeld entfällt. Wir empfehlen die Klärung allfälliger Möglichkeiten zur Deckungserweiterung.

Bestätigung Arbeitgeber

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Zusammenfassung

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Datenschutz

Sämtliche personenbezogenen Daten werden gemäss der geltenden Gesetzgebung bearbeitet:
Für die obligatorische berufliche Vorsorge gelten die Datenschutzbestimmungen des BVG (Art. 85a ff. BVG). Die Bestimmungen des DSG sind ergänzend anwendbar. Für die rein überobligatorische berufliche Vorsorge gilt das DSG (Informationen dazu, wie z.B. Identität und Kontaktdaten der Verantwortlichen, Bearbeitungszwecke, etc., finden Sie unter www.helvetia.ch/datenschutz).

Sämtliche personenbezogenen Daten werden gemäss der geltenden Gesetzgebung bearbeitet: Für die obligatorische berufliche Vorsorge gelten die Datenschutzbestimmungen des BVG (Art. 85a ff. BVG). Die Bestimmungen des DSG sind ergänzend anwendbar. Für die rein überobligatorische berufliche Vorsorge gilt das DSG (Informationen dazu, wie z.B. Identität und Kontaktdaten der Verantwortlichen, Bearbeitungszwecke, etc., finden Sie unter dem Stichwort Datenschutz auf www.servisa.ch.

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Gut zu wissen
Unterschied zwischen Arbeitsunterbruch und unbezahltem Urlaub
Bedingungen des unbezahlten Urlaubs
Unfalldeckung und Krankentaggeld

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