Unfalldeckung und Krankentaggeld
Um während des unbezahlten Urlaubs gegen das Invaliditäts- oder Todesfallrisiko infolge eines Unfalls abgesichert zu sein, empfehlen wir dringend den Abschluss einer UVG-Abredeversicherung. Diese kann für maximal 6 Monate abgeschlossen werden und ist innert 31 Tagen nach Urlaubsantritt zu beantragen.
Dauert der unbezahlte Urlaub länger als 7 Monate, empfehlen wir die Prüfung einer Unfalldeckung der Heilungskosten bei der Krankenkasse.
Wir weisen zudem darauf hin, dass während dem unbezahlten Urlaub auch der Anspruch auf ein Krankentaggeld entfällt. Wir empfehlen die Klärung allfälliger Möglichkeiten zur Deckungserweiterung.