Angaben zur versicherten Person

Anrede

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Neue Arbeitsstelle

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Übertritt in neue Vorsorgeeinrichtung

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Adresse

Unterlagen

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Verwendung der Vorsorgeleistung

Erforderliche Unterlagen: Falls möglich bitten wir Sie eine Kopie des Freizügigkeitsantrages beizulegen.

Freizügigkeitseinrichtungen

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Erforderliche Unterlagen: Bitte die Bestätigung der AHV Ausgleichskasse nachreichen. Ihre zuständige AHV Ausgleichskasse finden Sie unter www.ausgleichskasse.ch. Sie können die Dokumente am Ende dieses Formulars als Datei anhängen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Auszahlung innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Selbstständigkeit im Haupterwerb gestellt werden muss.

Erforderliche Unterlagen: Bitte die Abmeldebestätigung der Einwohnergemeinde (Schweiz/Liechtenstein) und die Bestätigung über die Abklärung der Sozialversicherungspflicht des Sicherheitsfonds, Bern beilegen. Bei Ausreise in ein Land ausserhalb der EU/EFTA ist der Nachweis der Sozialversicherungspflicht nicht erforderlich.

Das entsprechende Formular erhalten Sie direkt bei www.verbindungsstelle.ch. Sie können die Dokumente am Ende dieses Formulars als Datei anhängen.

Hinweis: Die Auszahlung erfolgt in der Regel in Schweizer Franken (CHF). Einzig in Länder mit der Landeswährung EUR, GBP und USD wird in der entsprechenden Landeswährung ausbezahlt.

Erforderliche Unterlagen: Bitte die Bestätigung über die Abklärung der Sozialversicherungspflicht des Sicherheitsfonds, Bern beilegen.

Das entsprechende Formular erhalten Sie direkt bei www.verbindungsstelle.ch. Sie können die Dokumente am Ende dieses Formulars als Datei anhängen.

Hinweis: Maximal 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Alters möglich (Art. 16 Abs 1 FZV).

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Zahlungsverbindung des Begünstigten

Kontoinhaber

Ist eine Wohnsitzverlegung ins Ausland geplant?

Steuerliche Aspekte bei einer Barauszahlung

Die Steuerbehörden können den Kapitalbezug als Umgehungstatbestand betrachten, wenn innerhalb von 3 Jahren vor einem Kapitalbezug Einkäufe getätigt wurden. Die Steuerbehörde kann alle Vorsorgeverhältnisse der 2. Säule einer Person gesamthaft betrachten und anerkennt die Abzugsfähigkeit der während dieser Frist getätigten Einkäufe in der Regel nicht. Dies kann zu einem Nachsteuerverfahren führen. Die Verantwortung für die steuerlichen Folgen des Kapitalbezugs trägt in jedem Fall die versicherte Person.

Eine vorgängige Abklärung bei der zuständigen Steuerbehörde wird empfohlen.

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Zusammenfassung

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Datenschutz

Sämtliche personenbezogenen Daten werden gemäss der geltenden Gesetzgebung bearbeitet:
Für die obligatorische berufliche Vorsorge gelten die Datenschutzbestimmungen des BVG (Art. 85a ff. BVG). Die Bestimmungen des DSG sind ergänzend anwendbar. Für die rein überobligatorische berufliche Vorsorge gilt das DSG (Informationen dazu, wie z.B. Identität und Kontaktdaten der Verantwortlichen, Bearbeitungszwecke, etc., finden Sie unter www.helvetia.ch/datenschutz).

Geschützt durch Google reCAPTCHA

Die versicherte Person bestätigt mit ihrer Unterschrift, dass sie die Erhaltung des Vorsorgeschutzes in der vorstehend bezeichneten Form wünscht, und dass sie im Falle einer Barauszahlung (mit Ausnahme der Geringfügigkeit der Austrittsleistung) nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge untersteht.

Für ledige, geschiedene oder verwitwete Personen ist bei einer Barauszahlung zwingend ein Zivilstandsnachweis im Original erforderlich.

Bei einer Barauszahlung ist eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift des Ehegatten / der Ehegattin respektive des eingetragenen Partners / der eingetragenen Partnerin im Original zwingend erforderlich. Die Beglaubigung ist von einem Notar, vom Beglaubigungsbüro der Gemeinde- oder der Staatskanzlei des Wohnortes bzw. –kantons oder von einer gleichwertigen amtlichen Stelle vornehmen zu lassen. Von einer General- oder Hauptagentur von Helvetia vorgenommene Echtheitsprüfungen von Unterschriften werden ebenfalls als gleichwertig akzeptiert. Die Unterschrift darf erst in Anwesenheit der beglaubigenden Person geleistet werden. Die Vorlage eines mit Unterschrift versehenen Reisepasses oder einer Identitätskarte ist erforderlich.

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