Bei der Bearbeitung Ihrer Personendaten durch die Empfänger können Ihre Daten auch ins Ausland übermittelt werden, z.B. bei der Weiterleitung von Personendaten an andere Gesellschaften der Gruppe oder an Dienstleister. Unter Umständen übermitteln wir auch Daten an Dritte im Ausland, die an der Vertragsabwicklung beteiligt sind (z.B. Mit- und Rückversicherer, Behörden und Gerichte), sowie an weitere Stellen wie ausländische Steuerbehörden.
Ihre Daten können daher weltweit bearbeitet werden, auch ausserhalb der Schweiz oder der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (d.h. auch in sogenannten Drittstaaten wie z.B. den USA). Viele Drittstaaten verfügen derzeit nicht über Gesetze, die ein dem anwendbaren Datenschutzrecht entsprechendes Datenschutzniveau gewährleisten.
Wir treffen nach erfolgter Risikobeurteilung deshalb vertragliche Vorkehrungen, um den schwächeren gesetzlichen Schutz vertraglich auszugleichen, sowie weitere Massnahmen (z.B. Pseudonymisierung), um das Risiko staatlicher, durch ausländische Gesetzgebung autorisierter Zugriffe im Ausland zu reduzieren.
Wir stützen uns dabei auf die gesetzlich geforderten Garantien , soweit der Empfänger nicht bereits einem gesetzlich anerkannten Regelwerk zur Sicherstellung des Datenschutzes untersteht und wir uns nicht auf eine Ausnahmebestimmung stützen können. Eine Ausnahme kann namentlich bei Rechtsverfahren im Ausland gelten, aber auch in Fällen überwiegender öffentlicher Interessen, wenn eine Vertragsabwicklung eine solche Bekanntgabe erfordert, wenn Sie eingewilligt haben oder wenn es sich um von Ihnen allgemein zugänglich gemachte Daten handelt, deren Bearbeitung Sie nicht widersprochen haben.