Mit einer Haftpflichtversicherung schützen sich Unternehmen und Selbstständige vor Schadenersatzansprüchen Dritter bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Denn im Ernstfall können solche Forderungen hohe finanzielle Schäden nach sich ziehen. Die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung entschädigt die Ansprüche Dritter und schützt auch die Angestellten.
Die Services von Helvetia auf einen Blick
Fehler passieren trotz grösster Sorgfalt und verursachen mitunter schwere Schäden, ob an Personen, Sachen oder finanziellen Werten. Schon einfache Tätigkeiten wie ein falsches Ersatzteil, der nicht gekennzeichnete nasse Fussboden, ein mangelhaftes Erzeugnis oder falsch gelieferte Produkte können ohne Haftpflicht teuer werden. Darüber hinaus sind in der erweiterten Produkthaftpflicht Rückrufkosten für mangelhafte Produkte, Kosten wegen mangelhafter Verpackung oder Vermögensschäden versichert, wenn aufgrund ihrer mangelhaften Erzeugnisse Kosten für den Ausbau oder Austausch entstehen. Cyber-Risiken stellen für Unternehmen eine Gefahr auf digitaler Ebene dar. Mit der Betriebshaftpflichtversicherung von Helvetia geben Firmen die Verantwortung in kompetente Hände und minimieren das Risiko, für entstandene Schäden selbst aufkommen zu müssen.
Grundsätzlich ist die Berufs- und Betriebshaftpflicht dafür zuständig, Schadenersatzansprüche Dritter zu zahlen und unbegründete Ansprüche abzuwehren. Die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung deckt damit neben Personen- und Sachschäden auch daraus entstehende Vermögensschäden ab. Gedeckt sind unter anderem Schäden:
Eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung sollten Unternehmen und Selbstständige grundsätzlich immer abschliessen. Händler können von der Haftung gegenüber Dritten genauso betroffen sein wie Dienstleister.
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist vor allem für Berufe sinnvoll, die ein erhöhtes Risiko tragen, reine Vermögensschäden zu verursachen. Dazu gehören beispielsweise beratende Berufe, wie Anwälte und Steuerberater, aber auch Architekten, Ingenieure oder Ärzte.
Je nach Tätigkeitsgebiet sollte die Versicherung für einen umfassenden Schutz um zusätzliche obligatorische oder freiwillige Leistungen erweitert werden, darunter etwa:
Die Haftpflicht Plus Versicherung bedeutet, dass auch Forderungen bis CHF 5'000 bezahlt werden, die nicht versichert sind. Zum Beispiel wenn der Betrieb aus geschäftlichen Gründen für einen Haftpflichtschaden freiwillig aufkommen möchte.
Beide Haftpflichtversicherungen schützen ein Unternehmen oder Selbstständige vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Die Betriebshaftpflicht wie auch die Berufshaftpflicht versichert Personen- und Sachschäden und die daraus resultierenden Vermögensschäden.
Die Betriebshaftpflichtversicherung schliessen Unternehmen ab, die aufgrund ihrer betrieblichen Tätigkeit haftpflichtig werden können (z.B. Autogarage).
Die Berufshaftpflichtversicherung bezieht sich auf jene Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit haftpflichtig werden können. Dies sind beispielsweise Anwälte, Notare, Treuhänder, Architekten und Ingenieure, Ärzte sowie IT-Dienstleister. Dieser Versicherungsschutz umfasst auch reine Vermögensschäden.
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Um die Betriebs- und Berufshaftpflicht zu ergänzen sind weitere Versicherungen sinnvoll, die in der Geschäftsversicherung KMU kombiniert werden: