Bei einer Freizügigkeitspolice handelt es sich um eine gemischte Versicherung, finanziert mit Einmaleinlagen. Die Überschusszuweisung in Prozent des Deckungskapitals wird zur Finanzierung einer Bonusleistung verwendet, die wie die Hauptversicherung im vorzeitigen Todesfall oder im Erlebensfall bei Vertragsende ausbezahlt wird.