Die Reform «BVG 21» wurde in der Volksabstimmung vom 22.09.2024 abgelehnt. Damit bleibt der gesetzliche Umwandlungssatz bei 6.8%, was in BVG-nahen Pensionskassen weiterhin zu einer Quersubventionierung von den Erwerbstätigen zu den Rentenbeziehenden führt. Unternehmen sehen sich zudem damit konfrontiert, dass die gesetzlichen Mindestleistungen der beruflichen Vorsorge nicht ausreichen, um in der modernen Arbeitswelt den Bedürfnissen der Mitarbeitenden gerecht zu werden. Es gibt aber auch ohne Reform viele Möglichkeiten, die Leistungen der Pensionskasse zu verbessern – für alle oder ganz gezielt für einzelne Angestelltengruppen. Eine attraktive Vorsorgelösung hilft dabei, neue Mitarbeitende zu gewinnen und bestehende zu halten. Sie ist ein geeignetes Mittel, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Berufliche Selbstständigkeit oder Auswanderung? Die Arbeitswelt bietet heute viele Möglichkeiten, sich beruflich zu entwickeln; auch geografische Hürden können einfacher genommen werden als früher. Deshalb entscheiden sich viele Berufstätige für eine Selbstständigkeit, oder sie verlagern ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland und verlassen die Schweiz dauerhaft, um in der Ferne zu arbeiten. Damit das Altersguthaben aus der zweiten Säule – sei es aus der Pensionskasse oder einer Freizügigkeitseinrichtung – ausbezahlt und für diese Zwecke genutzt werden kann, müssen verschiedene gesetzliche Rahmenbedingungen beachtet werden.
Autorin: Caroline Kresta