Flexible Arbeitsmodelle werden immer wichtiger – etwa für die persönliche Entwicklung im Zuge einer Weiterbildung oder bei familiären Anliegen wie der Pflege von Angehörigen.
Mit der neuen Lösung von Helvetia ist es ab dem 01.01.2026 möglich, die Leistungslücke, die bei einer vorübergehenden Verringerung des Arbeitspensums entsteht, freiwillig weiter zu versichern. So kann im Umfang der Pensumsreduktion gewählt werden, ob die Spar- und die Risikoleistungen oder nur die Risikoleistungen weitergeführt werden sollen.
Ziel ist es, persönliche Lebenslagen besser zu unterstützen und den Arbeitsalltag flexibler zu machen, ohne dabei die Vorsorge zu vernachlässigen.
Ab dem 01.01.2026 ist ein Vorbezug oder eine Verpfändung zur Wohneigentumsförderung (WEF) neu bis zur ordentlichen oder vorzeitigen Pensionierung möglich; die bisherige Frist von drei Jahren entfällt. Damit schaffen wir mehr Flexibilität für Versicherte, die kurz vor der Pensionierung Wohneigentum erwerben, umbauen oder absichern möchten.
Wer seine Pensionskasse bei Helvetia hat, muss einen allfälligen Kapital- oder Teilkapitalbezug seiner Altersleistung nicht mehr im Voraus anmelden.
Die versicherte Person kann uns künftig ihren Wunsch zum Bezug des Alterskapitals bis zum Tag vor der ersten Rentenzahlung mitteilen.
Ab dem zweiten Quartal 2026 erhält die versicherte Person rund drei Monate vor der ordentlichen Pensionierung von uns ein Schreiben mit den Angaben zur Höhe des Alterskapitals respektive der Altersrente. In dem Brief ist auch vermerkt, wo alle wichtigen Informationen rund um die Pensionierung online abgerufen werden können – etwa das Formular «Bezug Ihrer Altersleistung», die Zahlungsmodalitäten sowie wichtige Hinweise zu Vorsorgeausweis und Renten- oder Kapitalbezug.
Wird uns eine vorzeitige Pensionierung gemeldet, verschicken wir das Schreiben mit der Ankündigung der Altersleistungen umgehend nach Eingang der Meldung.
Die versicherte Person hat nach Erhalt des Schreibens Zeit bis vor der ersten Rentenzahlung, um uns ihren allfälligen Kapitalbezugswunsch mitzuteilen.
Sollte aus gesetzlichen oder reglementarischen Gründen nur die Altersrente oder nur der Kapitalbezug möglich sein, teilen wir dies im erwähnten Schreiben mit.
Autorin: Caroline Kresta