Coronavirus – Aktuelle Infos
Helvetia hilft Ihnen bei Fragen jederzeit gerne weiter. Aktuelle Informationen finden Sie hier:
Grundsätzlich gibt es keine Fristen. Die Versicherung kann also noch einen Tag vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Nicht versichert sind allerdings Ereignisse, die beim Abschluss der Versicherung, bei der Buchung oder dem Antritt der Ferien oder Reise bereits eingetreten sind oder für die versicherte Person hätten erkennbar sein müssen.
Bei Helvetia schliessen Sie eine ganzjährige Reiseversicherung ab und profitieren von folgenden Vorteilen:
Bei Ausfall oder Verspätung von öffentlichen Verkehrs- oder Transportmitteln übernimmt Helvetia die Transportmehrkosten bis maximal CHF 2'000 pro versicherte Person. Jedoch müssen zwischen der planmässigen Ankunft- und Abflugzeit der beiden Flüge mehr als drei Stunden liegen.
Ist der nächste Flug erst am folgenden Tag verfügbar, übernimmt Helvetia die Kosten für eine Hotelübernachtung und Verpflegung.
Ja, wenn die Reise krankheitsbedingt nicht angetreten werden kann, muss ein Arztzeugnis vorgelegt werden.
Nein. Ihr Gepäck ist über die Hausratversicherung gegen Diebstahl und Verlust versichert. Mit der Personen-Assistance erhalten Sie aber einen Kostenvorschuss (CHF 2'000.- pro versicherte Person) für unbedingt notwendige Anschaffungen, falls Ihr Reisegepäck während des Transportes beschädigt oder gestohlen wird oder wenn Kreditkarten, Checks, Ausweispapiere oder das persönliche Billets der versicherten Person gestohlen werden.
Haustiere sind in der Reiseversicherung nicht versichert. Wenn die Reise abgebrochen oder unterbrochen wird, sind Kosten, die durch das mitgeführte Haustier entstehen, nicht versichert.
Wenn das Haustier der versicherten Person vor Antritt der Reise nicht bei der vorgesehenen Betreuungsperson platziert werden kann, weil diese verunfallt, erkrankt oder stirbt, und das Haustier deswegen in einem Tierheim untergebracht wird, bezahlt Helvetia bis max. CHF 1’000 pro Ereignis.