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Ihr Vertrag kann in der Regel auf das Ablaufdatum gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei mit einer Frist von drei Monaten vor Vertragsende bei der Versicherung eintreffen. Dabei ist zu beachten, dass unter Umständen mehrjährige Verträge abgeschlossen wurden, die nicht jedes Jahr kündbar sind.
Eine Ausnahme bildet der Fahrzeugwechsel: Hier gilt diese Frist nicht. Die Versicherung kann direkt oder vorzeitig gewechselt bzw. gekündigt werden. Sie erhalten die bereits bezahlte Prämie zurückerstattet.
Damit Ihr Auto im Strassenverkehr zugelassen wird, benötigt das Strassenverkehrsamt einen Versicherungsnachweis. Wenn Sie eine Versicherung abschliessen, wird der Versicherungsnachweis erstellt und Helvetia stellt den Nachweis elektronisch dem zuständigen Strassenverkehrsamt zu. Sollten Sie aus anderen Gründen einen Versicherungsnachweis benötigen, können Sie diesen einfach online bestellen.
Um Ihr neu erworbenes Auto einlösen zu können, benötigen Sie einen Versicherungsnachweis für die Behörden. Ihren Nachweis können Sie einfach online bestellen.
Jedes Auto muss vom kantonalen Strassenverkehrsamt zugelassen werden. Um ein neues Fahrzeug anzumelden, benötigen Sie nachfolgende Dokumente:
Bei einem Umzug muss auch das Fahrzeug umgemeldet werden.
Ziehen Sie innerhalb des Kantons um, ist es wichtig, dass sie dem Strassenverkehrsamt die neue Adresse mitteilen. Die Adresse wird im Fahrzeugausweis angepasst.
Ziehen Sie in einen anderen Kanton, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug beim entsprechenden kantonalen Strassenverkehrsamt melden. Dazu benötigen Sie:
Die Grüne Karte ist ein internationaler Versicherungsnachweis. In einigen Ländern in Europa muss der Versicherungsschutz mit der Grünen Versicherungskarte nachgewiesen werden. Sie sollten diese Karte immer bei sich im Fahrzeug mitführen, wenn Sie Fahrten ins Ausland unternehmen.
Kommt es zu einem Totalschaden oder wird Ihnen das Fahrzeug gestohlen, deckt die Versicherung den entstandenen Schaden. Normalerweise bemisst sich dieser nach dem aktuellen Fahrzeugwert. In den ersten Jahren nach dem Fahrzeugkauf verlieren Fahrzeuge rasch an Wert. Ein Beispiel: Haben Sie Ihr Auto vor einem Jahr für CHF 40'000 gekauft und damit 12'000 km zurückgelegt, liegt der Marktwert für ein vergleichbares Fahrzeug bei CHF 28'000.
Mit dem Zeitwertzusatz wird der Wertverlust des Autos auf mehrere Jahre verteilt, wodurch sich dieser verringert. Damit erhalten Sie eine höhere Entschädigung im Falle eines Totalschadens. Der Zeitwertzusatz kann je nach Versicherung unterschiedlich hoch ausfallen. Bei Helvetia erhalten Sie in den ersten zwei Jahren den gesamten Katalogpreis zurückerstattet. Bei anderen Versicherungen erhalten Sie im zweiten Jahr ca. 80-90% des Kaufpreises zurückerstattet. Je nach Fahrzeugwert kann dies schnell bis zu CHF 10'000 ausmachen.
Die Versicherungsprämien sind vom Schadenverlauf abhängig. Tritt während der Beobachtungsperiode ein Schadenfall auf, erhöht sich die Prämie im folgenden Kalenderjahr. Die Beobachtungsperiode dauert jeweils vom 01.09. -31.08. Für jedes eingetretene Schadenereignis, welches zu einer Entschädigung oder Rückstellung führte, erfolgt eine Erhöhung der Bonusstufe um vier Stufen.
Wenn Sie das zweite Auto mit einem Wechselnummernschild einlösen, können Sie beide Fahrzeuge abwechselnd benutzen. Sie geniessen Versicherungsschutz für beide Fahrzeuge über einen einzigen Vertrag.
Sind die Nummernschilder mindestens 14 Tage beim Kanton hinterlegt, kann die anteilsmässige Prämie für die Dauer der Hinterlegung zurückgefordert werden. Ab dem Hinterlegungsdatum gilt der Versicherungsschutz für weitere 12 Monate. Ausgenommen sind Schäden die auf öffentlichen Strassen entstehen, da ein Fahrzeug ohne Nummernschildern nicht auf öffentlichen Strassen gefahren werden darf.
Wenn Sie in Ihrer Motorfahrzeugpolice den Baustein Assistance eingeschlossen haben, ist ein Verkehrsrechtsschutz inklusive. Auch bietet Helvetia einen separaten Rechtsschutz für Rechtsstreitigkeiten im Strassenverkehr an.
Das Abschleppen des Fahrzeuges ist auch in diesem Falle über die Kaskodeckung versichert. Der Schaden, welchen das Fahrzeug aufgrund dessen erleidet, ist nicht abgedeckt, da ein Getriebeschaden kein versichertes Ereignis ist.