28. November 2019, Text: Esin Ezer, Foto: Unsplash
Sie sind praktisch, umweltschonend und in vielen grossen Städten zu finden: E-Trottinette. Die abgasfreien Elektro-Roller eignen sich hervorragend, wenn man sich schnell durch die Stadt bewegen möchte. Was viele nicht wissen: Im Strassenverkehr sind sie den Velos gleichgestellt. Doch wer haftet im Falle eines Schadens mit dem E-Roller?
Gemietete oder geliehene elektrische Trottinette mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h sind wie Velos und E-Bikes über die Privathaftpflicht versichert. Verursachen Sie einen Unfall, sind Schäden an Dritten über diese gedeckt. E-Trottinette mit einer höheren Geschwindigkeit benötigen eine Typengenehmigung, eine Strassenzulassung sowie ein gelbes Kontrollschild. Ohne diese Bewilligungen sind sie nur auf privatem Grund erlaubt. Wichtig: Bei einem Unfall im Strassenverkehr mit einem nicht zugelassenen E-Scooter können die Leistungen der Privathaftpflicht gekürzt werden oder gar ausfallen.
Das gemietete Elektro-Trottinett ist im Falle eines Diebstahls über die Hausratversicherung versichert. Aber Achtung: Bei Diebstahl ausserhalb der eigenen vier Wände benötigen Sie die Zusatzversicherung «einfacher Diebstahl auswärts». Nur dann sind die Kosten im Falle eines Diebstahls auswärts gedeckt.
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) stellt E-Scooter den Velos gleich. Zusätzlich zu den Verkehrsregeln schreibt das ASTRA technische Vorschriften für E-Scooter vor. Es liegt in der Verantwortung des Fahrers, diese vorab zu überprüfen sowie die Vorschriften zu beachten.