Wer beschliesst, ein Wohnmobil zu mieten, bekommt in der Regel ausführliche Informationen über die Mietbedingungen, die auch die Versicherung miteinschliessen. Lesen Sie diese genau und befolgen Sie im Schadenfall die Anweisungen aus den Bedingungen. Das gemietete Wohnmobil ist bei Beschädigung und Diebstahl in der Regel durch den Vermieter versichert. Auch der Diebstahl von Zubehör wie Autoradio oder Navi sind gedeckt.
Verursachen Sie einen Zusammenstoss, kommt die obligatorische Haftpflichtversicherung des Motorfahrzeugs des Vermieters für die Schäden an Dritten auf. Die Schäden am eigenen Fahrzeug werden über die Vollkasko-Versicherung, sofern vorhanden, gedeckt. Beachten Sie aber, dass Ihnen im Schadenfall Selbstbehalt und Prämienkosten für den Bonusverlust in Rechnung gestellt werden. Das kann rasch ein paar Tausend Franken ausmachen. Darum sollten Sie in Ihrer Privathaftpflichtversicherung neben dem Zusatz «Grobfahrlässigkeitsverzicht» auch einen Zusatz für «Führen fremder Fahrzeuge» haben, welche für diese Kosten aufkommt.
Einbrecher und Diebe machen leider auch vor Ferienhungrigen nicht Halt. Wird das gemietete Wohnmobil aufgebrochen und werden Sachen gestohlen, gilt dies nicht als Einbruch, der über die Hausratversicherung gedeckt ist. Denn diese kommt nur für Schäden auf, wenn bei Ihnen zu Hause eingebrochen wird, oder wenn Sie mit Gewalt oder Gewaltandrohung ausgeraubt werden. Beim Einbruch in den Camper handelt es sich um einen «Diebstahl auswärts», der mit dem entsprechenden Zusatz versichert sein muss.
Auch das übrige Reisegepäck und wertvollere Gegenstände wie Kameras, Handys und Laptops und gar E-Bikes sind in der Regel weltweit über den Zusatz «Diebstahl auswärts» in der Hausratversicherung mitversichert. Achten Sie vor der Abreise darauf, dass die Diebstahlsumme ausreichend hoch ist, insbesondere, wenn Sie beim Campen mehr dabeihaben als auf einer anderen Reise. Bei E-Bikes mit gelben Nummernschildern, also mit Tretunterstützung bis 45 km/h, brauchen Sie einen speziellen Zusatz zur Hausratversicherung oder allenfalls eine Teilkasko-Versicherung.
Wichtig zu wissen: Nicht versichert ist der einfache Diebstahl von Geldwerten wie Bargeld oder Kreditkarten. Entwendete Kreditkarten sollten Sie sofort sperren lassen. Erst von da an haftet die Kreditkartenfirma für allfälligen Missbrauch.
Bei einem Schadenereignis sollten Sie umgehend reagieren: Informieren Sie bei einem Zwischenfall mit dem Fahrzeug Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter gemäss den Mietbedingungen. Bei einem Diebstahl sollten Sie sogleich Anzeige erstatten und die Versicherung informieren. Liegt ein versichertes Ereignis vor, wird die Versicherung die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Ersatzes bezahlen, abzüglich des Selbstbehaltes.