Die AHV gehört zum ersten Pfeiler in unserem Dreisäulen-Vorsorgesystem und dient der Existenzsicherung. Am 25. September 2022 stimmt das Schweizer Volk über die Reform der AHV (AHV 21) ab. Ziel der Reform ist, dieses für uns alle wichtige Sozialwerk finanziell zu stabilisieren. Wer die AHV-Beiträge lückenlos bezahlt, erhält später eine volle AHV-Rente. Gut, wenn man schon in jungen Jahren weiss, worauf zu achten ist.
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gehört zum ersten Pfeiler, die berufliche Vorsorge (BVG) – auch Pensionskasse genannt – zum zweiten Pfeiler und die freiwillige und individuelle Vorsorge ist bekannt unter dem Begriff «dritte Säule». Neben Leistungen, die wir oder unsere Angehörigen bei Invalidität oder im Todesfall erhalten, bestimmen alle drei Säulen zusammen massgeblich, was uns an finanziellen Mitteln im Alter zur Verfügung steht. Die AHV dient in erster Linie der Existenzsicherung und wird ab dem Moment der Pensionierung als Rente ausbezahlt.
Alle in der Schweiz wohnenden oder erwerbstätigen Personen sind in der AHV versichert. Finanziert wird die AHV-Rente der heutigen Rentner:innen vor allem über die Lohnabzüge der heute arbeitenden Bevölkerung. Sie zahlt zusammen mit den Arbeitgeber:innen die Beiträge je hälftig in die AHV ein. Auch in der Schweiz wohnhafte nichterwerbstätige Personen sind ab dem 1. Januar nach Erreichen des 20. Altersjahres bis zum ordentlichen Rentenalter (aktuell: Frauen Alter 64 / Männer Alter 65) beitragspflichtig. Ausserdem werden Bundesmittel eingesetzt, insbesondere ein Teil der Mehrwertsteuer. Die Finanzierung der AHV ist aber gefährdet, weil die Lebenserwartung laufend steigt und die Renten deshalb länger ausbezahlt werden müssen. Zudem gehen die geburtenstarken Jahrgänge 1955 bis 1970 nun in Pension. Als Folge zahlen immer weniger arbeitende Menschen in die AHV ein, und eine steigende Anzahl von Rentner:innen bezieht immer länger eine Rente. Die Ausgaben der AHV werden ohne Massnahmen auf Dauer höher sein als die Einnahmen. Das Umlageergebnis kippt mehr und mehr in die roten Zahlen, und das Geld für die AHV-Renten fehlt.
Am 25. September 2022 stimmen die Schweizer:innen über die Reform der AHV ab. Ziel ist es,
Um das zu erreichen, soll die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte (Normalsatz) angehoben werden. Zudem soll das ordentliche Rentenalter (neu Referenzalter) für Frauen und Männer in der AHV und in der beruflichen Vorsorge auf 65 Jahre vereinheitlicht werden. Die Reform beinhaltet unter weiteren Massnahmen auch die Möglichkeit, den Altersrücktritt flexibler zu gestalten.
Wird die Reform angenommen, tritt sie voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft. Frauen mit den Jahrgänge 1961 bis 1969 gehören dann zur sogenannten Übergangsgeneration. Sie erhalten von der AHV einen lebenslangen Rentenzuschlag, sofern sie ihre Altersrente nicht vorbeziehen. Wenn sie die Rente hingegen vorbeziehen wollen, dann werden die Kürzungssätze weniger hoch sein als heute.
Eine volle Altersrente der AHV erhält, wer seit seinem 20. Altersjahr bis zur ordentlichen Pensionierung lückenlos seine Beiträge bezahlt hat. Fehlende Beitragsjahre führen zu einer Rentenkürzung. Deshalb sollten sich insbesondere Nichterwerbstätige und Studierende rechtzeitig bei der AHV-Ausgleichskasse melden und mindestens den jährlichen Minimalbeitrag einzahlen. Denn fehlende Beitragsjahre können nur fünf Jahre rückwirkend nachbezahlt werden.