Liebe Frau M.
Ein tiefer Kratzer im Holzfussboden gilt nicht als gewöhnliche Abnützungserscheinung, die im Rahmen des sorgfältigen Gebrauchs entsteht. Sie haften also für den Schaden. Der Vermieter der Ferienwohnung hat laut Gesetz ein Recht auf Schadenersatz, wenn die Mieter einen Schaden an der Wohnung verursachen oder verschulden.
Sie müssen den Schadenersatz jedoch höchstwahrscheinlich nicht selbst bezahlen, denn die meisten Schweizer Privathaftpflichtversicherungen decken Mieterschäden an Ferienwohnungen und -häusern. Üblicherweise besteht hier ein Selbstbehalt entsprechend den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Der Vermieter erhält von der Versicherung jedoch keinen neuen Parkettboden bezahlt. Mieterschäden sind nur zum Zeitwert versichert. Das heisst, falls die Reparatur teurer wäre als ein neuer Parkettboden, bezahlt die Versicherung den Zeitwert des gesamten Parketts. Der Zeitwert bezeichnet den aktuellen Wert, also den Neuwert abzüglich der Amortisation.
Falls jedoch eine Reparatur des Parketts günstiger kommt als ein komplett neuer Parkett, was in diesem Fall wahrscheinlich ist, bezahlt die Versicherung die Reparatur. Sie sollten den beschädigten Fussboden auf jeden Fall dem Vermieter und der Privathaftpflichtversicherung melden.