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  • Gartenträume wahrmachen: Darauf gilt es zu achten

    29.03.2022 | Melanie Frei
    Endlich Frühling! Eifrig schmieden Gartenbesitzerinnen und -besitzer jetzt Pläne für die neue Gartensaison. Je nach Grösse des Projekts gilt es auch Fragen rund um Finanzierung, Bewilligung und Versicherung zu klären.
657815942

Gartenträume wahrmachen: Darauf gilt es zu achten

29.03.2022 | Melanie Frei
657815942
Endlich Frühling! Eifrig schmieden Gartenbesitzerinnen und -besitzer jetzt Pläne für die neue Gartensaison. Je nach Grösse des Projekts gilt es auch Fragen rund um Finanzierung, Bewilligung und Versicherung zu klären.

Finanzierung über Hypothek

Gartengestaltung ist mit Kosten verbunden: Teuer sind insbesondere Mauern und Bauten wie Gerätehäuschen oder ein Pool. Lässt sich ein solches Projekt über eine Erhöhung der Hypothek finanzieren? Als Faustregel gilt: Kreditgeber finanzieren wertvermehrende Massnahmen. Ein Wintergarten etwa schafft neuen Wohnraum und erhöht so den Wert Ihres Heims. Auch die komplette Neuanlage des Gartens gilt als wertvermehrend. Nicht finanziert werden Arbeiten, die lediglich den Zustand erhalten – beispielsweise der neue Belag für die Terrasse.

Banken prüfen genau

Unbedingt beachten: Fragen Sie um die Erhöhung der Hypothek an, so prüft die Bank Ihre Einkommensverhältnisse. Vielleicht lässt sie sogar das Haus neu schätzen. Problematisch ist dies, wenn die Immobilie seit Abschluss der Hypothek stark an Wert verloren hat oder das Haushaltseinkommen gesunken ist.

Vorsorgegelder beziehen

Alle fünf Jahre dürfen Sie Vorsorgegelder (2. und 3. Säule) für wertvermehrende Investitionen beziehen. Das will aber gut überlegt sein, denn: Das investierte Vermögen steht im Alter nicht mehr bar zur Verfügung. Ist Ihnen der Wintergarten wirklich eine Lücke in der Altersvorsorge wert? Lassen Sie sich unbedingt von einer Fachperson aufzeigen, welche Konsequenzen ein Bezug hat. Zudem fallen beim Bezug Steuern an.

Die Krux mit den Bewilligungen

Die Bewilligungspflicht für Gartenbauten variiert von Kanton zu Kanton. Ein Anruf bei der Gemeinde schafft Klarheit. Eine Bewilligung brauchen Sie etwa für Pergolen, grössere Gartenhäuser oder Sammelschächte für Regenwasser. Nicht bewilligungspflichtig sind in der Regel Kleinstbauten (meist bis 2,5 Meter Höhe), ungedeckte Sitzplätze, Brunnen und Teiche, der Sandkasten für die Kinder oder künstlerische Skulpturen.

Schönes versichern

Denken Sie bei Ihrem Gartentraum auch an den Versicherungsschutz. Die Gebäudesachversicherung deckt Schäden am Haus sowie an allen fest damit verbundenen Gegenständen und Geräten ab. Haben Sie in den Garten investiert, so lohnt sich der Zusatz für die Gebäudeumgebung: Mit diesem versichern Sie das schmucke Gartenhaus, Einfahrten und Gartenanlagen inklusive Bäume und Rasenflächen.

Wertvolle Bäume: Sicherheit überprüfen lassen

Haben Sie wertvolle Bäume auf Ihrem Grundstück? Meist sind das Gewächse, die schon seit Jahrzehnten an Ort und Stelle stehen. Von Zeit zu Zeit die Sicherheit solcher Bäume zu überprüfen, lohnt sich. Matthias Brunner, Partner von Helvetia, untersucht historische Baumbestände und wertvolle Solitärbäume. Dabei beurteilt er nicht nur den Zustand von Wurzelraum, Stamm und Krone, sondern legt auch ein besonderes Augenmerk auf die Sicherheit von Bäumen an der Grenze zur Strasse und zur Nachbarsliegenschaft. Dank der Zusammenarbeit mit Helvetia stellt der Baumexperte ein Sicherheitszertifikat aus, welches die fachmännische Baumkontrolle schriftlich bezeugt und zugleich Elementarschäden an Bäumen bis zu CHF 10'000.- versichert. Wenn Sie die Sicherheit Ihrer Bäume überprüfen lassen möchten, finden Sie hier weitere Informationen.

Helvetia. Alles für Ihr Eigenheim unter einem Dach.

Unabhängig davon, welche Bedürfnisse Sie haben: Wir beraten Sie bei sämtlichen Themen rund um Immobilien, Versicherung und Vorsorge.