Liebe Frau Z.
Ja, im Allgemeinen sind Schäden an Gegenständen, die Ihnen anvertraut werden, in der Privathaftpflichtversicherung gedeckt. In unseren aktuellen Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflicht ist dies folgendermassen formuliert:
Versicherungsschutz besteht für Schäden an Sachen, die einer versicherten Person
überlassen wurden.
Dabei kann es sich um Sachen irgendwelcher Natur handeln, also beispielsweise eine Fotokamera, einen PC oder ein Velo.
Nicht versichert sind:
Für folgende Objekte muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden: