Das Vorsorgesystem in der Schweiz basiert auf dem 3 Säulen Prinzip. Die Pensionskasse bildet die 2. Säule der Altersvorsorge und ist obligatorisch. Alle Erwerbstätigen ab einem Jahreseinkommen von 21'330 CHF sind in der Regel über den Arbeitgeber versichert.
Ab dem 25. Lebensjahr wird neben Tod und Invalidität auch eine Altersrente versichert. Das Ziel der 2. Säule ist das Aufrechterhalten der gewohnten Lebenssituation für die versicherte Person und deren Angehörigen.
Weitere Infos finden Sie unter www.bsv.admin.ch
Nach der Pensionierung haben Sie drei Möglichkeiten, die Leistungen aus der Pensionskasse zu beziehen: Als monatliche Rente, als einmaliger Kapitalbezug oder als Mischform. Je nach Ziele und Wünsche fällt die Entscheidung unterschiedlich aus.
Rente |
Kapital |
---|---|
Sichere, vertraute Lösung | Einmalige, reduzierte Besteuerung getrennt vom übrigen Einkommen |
Lebenslange garantierte Rente | Vermögen flexibel verfügbar, Erträge gemäss Anlagestrategie |
Umwandlungssatz für den gesetzlichen Teil 6.8% (weitere Kürzungen sind zu erwarten) |
100% Vermögensschutz für Nachkommen |
Rentengarantie möglich |
Rente | Kapital |
---|---|
Rente zu 100% als Einkommen steuerbar | Eigenverantwortung für Kapitalanlage |
40% Rentenverlust für Lebenspartner(in) 80% Verlust für Kinder bis Alter 18 100% Verlust für alle übrigen Erben |
Erst nach individueller Beratung zu empfehlen |
In der Regel kein Teuerungsausgleich | Anlagekosten bei Vermögensverwaltung |
Lassen Sie sich von einem Helvetia-Experten individuell beraten, inwieweit ein Kapital- oder Rentenbezug respektive ein Splitting eine sinnvolle Lösung sein kann. Dabei werden neben den persönlichen Familienverhältnissen und Ihren Plänen für die Pensionierung und den Ruhestand auch Steuer- und Hypothekarüberlegungen erörtert.