In den meisten Kantonen ist die Hausratversicherung freiwillig. Ausnahmen bilden die Kantone Nidwalden, Waadt, Freiburg und Jura.
In den Kantonen Nidwalden und Waadt besteht ein Versicherungsobligatorium bei der kantonalen Versicherungsanstalt auf die Hausratversicherungen für Feuer- und Elementarschäden. Deshalb kann Helvetia in diesen zwei Kantonen eine Hausratversicherung nur für die Risiken Diebstahl, Wasser und Glasbruch anbieten. In den Kantonen Freiburg und Jura besteht ebenfalls ein derartiges Obligatorium für Feuer- und Elementarschäden, jedoch darf man die Versicherung frei wählen.
Ihr Hausrat ist an dem Standort versichert, den Sie beim Versicherungsabschluss angegeben haben. Die Gegenstände können sich im Haus befinden, aber auch im Gartenhäuschen (auf demselben Grundstück) oder in der Garage. Für Ferienhäuser oder Zweitwohnungen muss eine separate Hausratversicherung abgeschlossen werden.
Gegenstände, die sich vorübergehend, aber nicht länger als ein Jahr ausserhalb Ihres Zuhauses befinden, weltweit versichert. Dies gilt bei Feuer-, Elementar-, Diebstahl- und Wasserschäden.
Innerhalb von 30 Tagen müssen Sie uns den Wohnortwechsel melden. Während des Umzuges ist Ihr Hausrat an beiden Standorten versichert.
Sollten Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, erlischt die Versicherung am Ende des Versicherungsjahres automatisch oder kann auf Wunsch sofort gekündigt werden.
Paare, die zusammenziehen, können ihren Hausrat gemeinsam in einer Police versichern. Wenn beim Zusammenzug beide bereits eine Hausratversicherung besitzen und eine Police gekündigt werden möchte, muss die die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist beachtet werden.
Überprüfen Sie bei der gemeinsamen Hausratversicherung Ihre Versicherungssumme. Diese muss gegebenenfalls angepasst werden damit eine Unterversicherung vermieden wird.
Wenn Sie von zu Hause arbeiten und dort ein Arbeitszimmer besitzen, kann die Hausratversicherung anteilig abgesetzt werden. Dabei müssen die folgenden Bestimmungen erfüllt sein:
Die Hausratversicherung wird für eine vertraglich vereinbarte Dauer abgeschlossen. Anschliessend verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner spätestens drei Monate vorher kündigt.
Kündigung bei Änderung der Prämie und Selbstbehalt
Wenn Sie mit der Anpassung nicht einverstanden sind, können Sie den gesamten Vertrag oder den betroffenen Teil auf Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Kündigung im Schadenfall
Nach einem Schadenfall können Sie den Vertrag kündigen.
Ja, Fahrräder sowie E-Bikes bis zu 25 km/h sind im Hausrat mitversichert. Damit Ihr Velo auch unterwegs geschützt ist, lohnt sich der Einschluss von zwei Zusatzversicherungen. Mit dem Zusatz «Diebstahl auswärts» in der Hausratversicherung ist Ihr Velo nicht nur bei Ihnen zuhause, sondern auch ausser Haus geschützt. Schäden an Ihrem Velo oder E-Bike, z. B. infolge eines Sturzes, sind mit der Zusatzversicherung «all risks» gedeckt.
E-Bikes ab 25 km/h sind mit der Hausrat-Zusatzversicherung für Motor- und Elektromotorfahrräder geschützt.
Für Geldwerte gilt: Bei einem Einbruchdiebstahl (Gewaltanwendung an Sachen) oder einer Beraubung (Gewaltanwendung an Personen) ist Bargeld bis zu einem Betrag von CHF 5'000.- versichert. Bei einfachem Diebstahl – wenn etwas ohne jegliche Gewaltanwendung gestohlen wird - sind Geldwerte nicht versichert.
In der Hausratversicherung sind folgende Arten von Diebstahl versichert:
Einbruchdiebstahl: Diebstahl durch Täter, die gewaltsam in ein Gebäude oder in den Raum eines Gebäudes eindringen.
Beraubung: Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen Personen.
Einfacher Diebstahl: Darunter fallen zum Beispiel Taschen- und Trickdiebstahl sowie Vorfälle die nicht als Raub oder Einbruch gelten.
Eine Unterversicherung entsteht, wenn die in der Police vereinbarte Versicherungssumme tiefer ist als der Wiederbeschaffungswert des versicherten Hausrats. Besteht bei Ihnen eine Unterdeckung, kann Helvetia im Schadenfall die Entschädigungssumme kürzen.
Die korrekte Versicherungssumme entspricht dem Neuwert aller versicherten Gegenstände. Sie sollten also folgende Frage beantworten: Wie viel Geld müsste ich heute ausgeben, um alles was ich besitze, wieder neu kaufen zu können? Dieser Wert entspricht schon fast Ihrer Versicherungssumme.
Um die Gefahr einer Unterversicherung vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen zudem, eine Reserve von ca. 10 % zur berechneten Versicherungssumme dazuzuzählen. Sie vermeiden eine Unterversicherung auch, wenn Sie die Versicherungssumme regelmässig und nach grösseren Neuanschaffungen überprüfen und anpassen.
In der Helvetia Hausratversicherung sind Ihre persönlichen Sachen, also auch Schmuck, gegen Feuer-, Diebstahl- und Wasserschäden versichert. Es bestehen jedoch Leistungsbegrenzungen für Schäden in diesen Deckungen.
Wenn Sie ein Schmuckstück verlieren oder wenn es beschädigt wird, ist das über die obigen Leistungen nicht versichert. In einem solchen Fall sprechen wir von einer Deckungslücke, die Sie unter Umständen teuer zu stehen kommen kann.
Mit der Wertsachenversicherung können Sie Ihren Schmuck zusätzlich gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen versichern.
Als Wochenaufenthalter sind Kinder - sofern in der Police vermerkt - vollends über die Familienversicherung geschützt.