Die kantonale Gebäudeversicherung sichert Hausbesitzer im Falle von Feuer-, Wasser- oder Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Sturm oder Hagel) ab. Teilweise kann/muss das Feuer- und Elementarrisiko für Photovoltaikanlagen bei der jeweiligen kantonalen Gebäudeversicherung versichert werden. Diese Deckung muss direkt bei den Gebäudeversicherungen angefragt werden.
Die Helvetia Photovoltaikversicherung geht in der Deckung aber viel weiter. Betriebsrisiken, Diebstahlrisiken, der Ertragsausfall, Schäden an der genutzten Fläche sowie die De- und Remontage bei Dachschäden sind bei unserer Lösung zusätzlich versichert. Zudem übernehmen wir den Ertragsausfall auch dann, wenn ein Feuer- oder Elementarereignis geschieht, welches über die kantonale Gebäudeversicherung gedeckt ist.
Angenommen, Sie besitzen ein Ferienhaus in den Bergen. Wenn das Haus für längere Zeit unbewohnt ist, sieht eine Bekannte zweimal wöchentlich nach dem Rechten. Vor Kurzem ist die Ölheizung ausgefallen, worauf Wasserleitungen eingefroren sind. Ein Radiator ist geborsten, Wasser floss glücklicherweise noch nicht aus. Wer kommt für diese Schäden auf?
Sie haben in Ihrem leer stehenden Ferienhaus die Heizung in Betrieb gehalten. Wie dieser Fall zeigt, fallen Heizungsanlagen gelegentlich aus. Gut, dass Sie Ihr Haus während Ihrer Abwesenheit zweimal wöchentlich kontrollieren lassen. Sie haben damit einen weit grösseren Schaden verhindert.
Sorgfaltspflichten erfüllen – Ärger vermeiden
Helvetia erwartet vom Hauseigentümer, dass er in einer unbewohnten Liegenschaft die Wasser führenden Anlagen entleert oder die Heizung bei ausreichender Kontrolle in Betrieb hält.
In den Bergen gelten wie oben erwähnt zwei bis drei Kontrollen pro Woche als angemessen. Werden die vertraglichen Sorgfaltspflichten erfüllt, entschädigt die Helvetia Gebäudeversicherung die Betroffenen umfassend und ohne Kürzungen.
Ein Wasserschaden tritt auf, wenn Wasser oder andere Flüssigkeiten aus deren Leitungen ausfliessen. Die betroffenen Leitungen dienen dem versicherten Gebäude (Gebäudeversicherung) oder dem Gebäude, in dem sich der versicherte Hausrat befindet (Hausratversicherung). Es kann sich dabei beispielsweise um Trinkwasserleitungen, Tank-, Wärmegewinnungsanlagen oder Heizungsanlagen handeln.
Ausserdem kann ein Wasserschaden an Mauern, Wänden, und Einrichtungsgegenständen entstehen, wenn Schnee, Regen oder Schmelzwasser durch das Dach, geschlossene Fenster, Türen oder Oberlichter dringen.
Auch ein Rückstau aus der Abwasserkanalisation bzw. des Grundwassers kann einen Wasserschaden verursachen. Oder wenn Wasser aus mobilen Einrichtungen ausläuft, wie beispielsweise aus Zierbrunnen, Aquarien, Wasserbetten oder Bassins.
Ein gezieltes und rasches Vorgehen kann Wasserschäden in vielen Fällen begrenzen oder gar verhindern. Eine gute präventive Vorbereitung erspart Ihnen viel Ärger und Geld, schliesslich ist jeder Wasserschaden belastend und ärgerlich, gerade dann, wenn etwas mit wenig Aufwand hätte vermieden werden können.
Wohnen Sie in einem Gebiet, das bereits einmal einer Überschwemmung ausgesetzt war? Dann empfehlen wir Ihnen, bereits beim Einrichten der Wohnung oder des Hauses ein paar wichtige Punkte zu beachten:
Grundsätzlich gilt: Wasser fliesst abwärts. Räume, die unterirdisch oder ebenerdig liegen, sind bei einem Hochwasser besonders gefährdet. Dazu zählen beispielsweise Garagen, Keller sowie Unter- und Erdgeschosse. Leider ist es so, dass das Wasser oft trotz allem einen Weg ins Gebäude findet. Sei dies durch Fenster, Türen, Lichtschächte, Wasserleitungen oder andere Öffnungen. Somit ist alles, was sich in gefährdeten Räumen befindet, vom Wassereinbruch bedroht. Denken Sie dabei insbesondere an wasserempfindliche Waren und elektrische Geräte/Installationen.
Beachten Sie folgende Punkte, um einen Wasserschaden möglichst gering zu halten:
Schwachstellen an und in einem Haus können Sie mit wenigen baulichen Massnahmen beheben: In hochwasserbedrohten Räumen können Sie beispielsweise dichte Türen und Fenster montieren. Im Aussenbereich erstellen Sie eine Schutzmauer und schaffen sich mobile Schutzelemente an.
Wichtig ist, dass Sie Stromzähler und Verteileranlagen in überflutungssicherer Höhe montieren und Entlüftungsleitungen nach oben verlängert sind, damit diese nicht überflutet werden können. Sichern Sie Öltanks gegen Auftrieb und Umkippen.
Gewerbe: Lagern Sie Ihre Ware auf Paletten, damit diese schnell in Sicherheit gebracht werden können. Weitere Informationen fürs Gewerbe finden Sie in der Versicherung für Sachen, Waren und Betriebsinventar.
Starke Regenfälle können zu Hochwasser, Überschwemmungen und Erdrutschen führen. Im Fachjargon spricht man hier von Elementarschaden-Ereignissen. Auch hier können erhebliche Wasserschäden an Gebäuden, am Hausrat oder am Geschäftsinventar entstehen.
Gezieltes und rasches Vorgehen kann Schäden in vielen Fällen begrenzen oder gar verhindern. Handeln Sie schnell!
Sollte trotz aller Vorsichtsmassnahmen Wasser ins Gebäude dringen, gehen Sie am besten folgendermassen vor:
Risiko einschätzen
Den Gesundheitszustand eines Baumes genau zu beurteilen, ist selbst für langjährige Baumbesitzer nicht einfach. Deshalb ist gerade bei grossen Bäumen, welche für umliegende Bauten eine Gefahr darstellen können, die Abklärung des Gesundheitszustandes durch einen Profi zentral.
Mit modernsten Untersuchungsmethoden ist es heute möglich, Bäume auf Fäulnis oder Wurzel- und Stammschäden zu analysieren. Es empfiehlt sich, solche Sicherheits-Checks spätestens alle fünf Jahre zu wiederholen. So kann der Baumbesitzer im Schadenfall auch gegenüber der Gebäudeversicherung oder Dritten glaubhaft belegen, dass er den Gesundheitszustand seiner Bäume nicht vernachlässigt hat. Bei der Helvetia sind kontrollierte Bäume überdies versicherbar. Der Kunde kann Versicherungssumme und Höhe der Prämie selber wählen und ist im Schadenfall nicht nur finanziell abgesichert, sondern wird bei der Schadensbewältigung vor Ort kostenlos betreut.
Bäume wenn möglich erhalten
Dank Baumuntersuchungen konnten bereits viele Rodungen verhindert werden. Dies bewahrt die Baumbesitzer nicht nur vor emotionalem Verlust, sondern leistet auch einen beträchtlichen Beitrag zum Klimaschutz. Als natürlicher Kohlendioxid-Speicher binden die Schweizer Bäume nämlich rund 10 Prozent des inländischen CO2-Ausstosses pro Jahr! Erfahren Sie mehr über die Helvetia Baumversicherung und über die Matthias Brunner AG.
Das Gartenhäuschen auf demselben Areal kann über die Zusatzversicherung «Gebäudeumgebung» zur Gebäudeversicherung mitversichert werden. Der Inhalt des Gartenhäuschens ist über die normale Hausratversicherung mitversichert, d.h. er muss in der Gesamtversicherungssumme des Hausrates eingerechnet werden.
Wenn sich das Gartenhäuschen nicht auf demselben Areal befindet, muss eine separate Versicherung dafür abgeschlossen werden.