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7. Februar 2019, Text: Hansjörg Ryser, Video: Tele M1/TVO
Die meisten Erwerbstätigen haben in diesen Tagen den jährlichen Ausweis ihrer Pensionskasse erhalten. Er liefert viele aufschlussreiche Informationen über die Leistungen der beruflichen Vorsorge. Doch was die 2. Säule dereinst zur Altersvorsorge beiträgt, ist auch mit diesen Informationen unsicher, wie die Experten von Helvetia in der Sendung Geld aufzeigen. So kann sich das Einkommen je nach beruflicher Entwicklung bis zur Pensionierung verändern. Es dient jedoch als Basis zur Berechnung der Sparbeiträge und damit der dereinstigen Rente. Auch die Verzinsung und der Umwandlungssatz dürfte noch einige Anpassungen unterliegen und somit das Altersguthaben beeinflussen.
Dennoch können die Vorsorgeexperten daraus Schlüsse ziehen, ob die Altersrente dereinst ausreicht, den gewohnten Lebensstandard fortzuführen, oder ob mit einem regelmässigen Sparbeitrag in der privaten Vorsorge noch ein Beitrag dazu geleistet werden sollte. Dasselbe gilt auch für die Risikoleistungen, die im Ausweis aufgeführt werden. Diese Angaben entsprechen dem tatsächlichen Stand. Auch hier kann errechnet werden, ob die Renten aus der 1. und der 2. Säule bei einem Erwerbsausfall der versicherten Person oder gar beim Tod den Einkommensausfall ausreichend ersetzen können. Weitere wichtige Informationen liefert der Pensionskassenausweis auch zur möglichen Finanzierung für Wohneigentum.