25. September 2019, Autor: Natascha Fabian, Foto: Helvetia
Ein Online-Shop als Ergänzung zum klassischen Laden ist eine grosse Chance. Allerdings ergeben sich dadurch auch neue Risiken, denn der ganze Kaufprozess wird über das Internet abgewickelt.
Was kann man tun, wenn der Kunde nicht zahlt? Oder wenn der Shop durch einen Hacker manipuliert wird? Mit folgenden Massnahmen können Sie solche Risiken minimieren:
Onlineshops sind für Hacker auch oft ein Angriffspunkt, um an Kunden- oder Kreditartendaten zu kommen. Hier gibt die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung strikte Vorgaben, denen sich ein Shop-Betreiber bewusst sein sollte.
Trotz vorbeugenden Massnahmen bleibt immer ein Restrisiko. Deshalb ist es wichtig, sich entsprechend abzusichern. Helvetia empfiehlt jedem KMU mit Online-Shop eine Restschuldversicherung. Damit lassen sich Zahlungsausfälle der Kunden versichern. Zusätzlich zur klassischen Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung – die jedes KMU haben sollte – rät Helvetia zu einer Cyber-Versicherung. Einerseits sind durch diese Versicherung Schäden an Drittpersonen gedeckt, wenn zum Beispiel ein Hacker den Online-Shop manipuliert. Andererseits sind Eigenschäden, wie zum Beispiel die Wiederherstellung und der Gewinnausfall durch einen Angriff sowie Vermögensschäden auf Grund eines Cyber-Betruges, versichert. Weitere Versicherung wie für den Transport, die IT-Infrastruktur oder das Betriebsinventar sollten Sie ebenfalls prüfen.