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Engagement
COVID-19

Vereinsversammlung 2020 ausfallen lassen?

Die Mitgliederversammlung gehört zum jährlichen Ritual eines Vereins. Meistens findet sie im ersten Halbjahr statt - doch dieses Jahr musste sie wegen der Corona-Pandemie ausfallen. Was tun? Nachholen im Herbst oder für einmal ganz weglassen? Wir geben Rat.

14. Mai 2020, Text: Felix Mätzler, Foto: iStock

Ein grosser Saal in dem ein Mann vorne steht und viele Menschen im Plenum die die Hand heben.

Von den rund 100'000 Vereinen in der Schweiz führen die allermeisten jährlich eine Mitgliederversammlung durch. Mancher Verein hat in den Statuten festgelegt, dass diese in der ersten Jahreshälfte abgehalten werden muss. Doch das war dieses Jahr durch Corona und das damit verbundene Verbot von sämtlichen Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten schlicht nicht möglich. Was nun?

Schriftliche oder elektronische Lösung

Grosse Organisationen, etwa multinationale Firmen oder Banken, haben Lösungen gefunden und ihre Generalversammlungen bereits elektronisch oder schriftlich durchgeführt. Das sehen bereits ihre Statuten vor – oder sie haben die «COVID-19-Verordnung 2» des Bundes zum Anlass genommen, diese Lösung einzuführen, welche dies ausnahmsweise ermöglicht.

Für kleinere Organisationen, vom Familiengärtnerverein bis zum Boccia-Club, ist dieses Vorgehen allerdings meist zu aufwändig, zu kompliziert, zu teuer. Sie stellen sich nun die Frage, ob sie ihre Mitgliederversammlung für einmal ausfallen lassen können oder ob sie diese doch noch im Herbst durchführen müssen.

«Entlastung des Vorstands» wird mitverschoben

Fachleute sind sich einig: Einer Streichung steht nichts im Wege, wenn beim Verein alles rund läuft und die Jahresversammlung in der üblichen Routine abgehalten würde. Allerdings muss sich der Vereinsvorstand bewusst sein, dass er dann erst im nächsten Jahr entlastet werden kann. Auch könnten Mitglieder die ersatzlose Streichung vor Gericht anfechten. Doch wenn beim Verein sonst «alles im grünen Bereich» ist, wird kaum jemand auf eine Durchführung der Versammlung pochen. «Anders ist die Situation, wenn Ersatzwahlen anstehen, wenn es finanzielle Probleme gibt oder wenn es brodelt unter den Mitgliedern», warnt Walter Wagner, Rechtsanwalt und Präsident der Stiftung Benevol St.Gallen, «in so einem Fall würde ich die Mitgliederversammlung nachholen.»

Statuten anpassen?

Bis im Herbst sollte es wieder möglich sein, Versammlungen in überschaubarer Grösse durchzuführen. Auch die Möglichkeit, die GV schriftlich abzuhalten, besteht. Eigentlich müsste dies zwar in den Statuten des Vereins vorgesehen sein. Dieses Jahr erlauben die Sonderbestimmungen des Bundes allerdings allen Gesellschaften die schriftliche Abstimmung – unter Einhaltung der darin festgelegten Frist. Eine schriftliche GV ist gar nicht so kompliziert und könnte auch ohne Corona überall dort Sinn machen, wo der gesellschaftliche Aspekt eine untergeordnete Rolle spielt und die Versammlung eher eine unspektakuläre Routine weniger Teilnehmer ist. Eine entsprechende Statutenänderung könnte da für manchen Verein ein Traktandum sein – an der nächsten Mitgliederversammlung.

Rund 460 Vereine unterstützt

Helvetia hat die Unterstützungsaktion für Vereine per Ende August abgeschlossen. Seit Beginn der Aktion Ende April haben rund 460 Vereine einen Beitrag erhalten. Fast zwei Drittel aller Anträge haben Sportvereine gestellt, rund ein Viertel sind kulturell tätig. Weitere sind im sozialen Umfeld, in der Kunst und in der Wirtschaft aktiv.