Sehr geehrte Frau M.
Vor einem längerfristigen Auslandaufenthalt lohnt es sich, die bestehende Versicherungsdeckung zu prüfen und falls nötig Anpassungen vorzunehmen. So stellen Sie sicher, dass Sie auch im Ausland umfassend gegen die Gefahren des täglichen Lebens abgesichert sind.
Über die obligatorische Grundversicherung haben Sie auch in England Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung (d. h. Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern oder Ambulanzen). Falls Sie dort wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls medizinisch versorgt werden müssen, erhalten Sie anfallende Kosten bei Vorweisen der europäischen Krankenversicherungskarte entweder sofort oder nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz zurückerstattet.
Der Versicherungsschutz der obligatorischen Grundversicherung reicht aber oftmals nicht aus, um die anfallenden Kosten zu decken. Daher ist der Abschluss einer Zusatzversicherung in Betracht zu ziehen. Die Zusatzversicherung übernimmt beispielsweise alle Kosten für medizinische Notfallversorgung bei Auslandaufenthalten von bis zu zwölf Monaten.
Ich empfehle Ihnen deshalb, rechtzeitig vor Ihrem geplanten Auslandaufenthalt bei Ihrer Krankenversicherung abzuklären, ob Sie ausreichend versichert sind.
Mit der Privathaftpflichtversicherung versichern Sie sich gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche von Drittpersonen. Sie sind so beispielsweise versichert für den Fall, dass Sie im Haus Ihrer Gastfamilie versehentlich Gegenstände beschädigen oder andere Personen verletzen – sei dies während Ihrer Tätigkeit als Au pair oder in der Freizeit. Prüfen Sie daher frühzeitig, ob Sie in einem Privathaftpflichtfall ausreichend versichert sind. Falls Sie noch keine Privathaftpflichtversicherung haben, empfehle ich Ihnen, für die Dauer Ihres Auslandaufenthalts eine solche abzuschliessen.
Ich empfehle Ihnen den Abschluss einer Helvetia Jugendversicherung. Sie bietet Ihnen bis zum Alter von 25 Jahren eine weltweite Deckung und eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasste Kombination aus Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Reise-Assistance und Rechtsschutz. So sind Sie während Ihres Aufenthalts in England und darüber hinaus umfassend versichert. Für den längeren Aufenthalt in England insbesondere zu empfehlen ist der Einschluss von «einfacher Diebstahl auswärts» und «Rechtsschutzversicherung». Damit ist Ihr persönliches Eigentum bei Diebstahl oder Beschädigung ausser Haus versichert und sie erhalten einen finanziellen Beitrag für die Ersatzanschaffung. Bei Rechtsfragen oder Streitigkeiten erhalten Sie kostenlos professionelle Unterstützung von unseren Rechtsexperten.
Allenfalls ist darüber hinaus eine Erwerbsunfähigkeitsrente bei Krankheit und Unfall in Erwägung zu ziehen. Als Studentin oder Lernende erhalten Sie nur geringe Leistungen aus der staatlichen Invalidenversicherung. Daher wären sie von den Folgen einer Erwerbsunfähigkeit besonders betroffen. Mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente können sie sich zu günstigen Konditionen für den Fall der Fälle eine zusätzliche Rente sichern.
Für den optimalen Versicherungsschutz helfen Ihnen unsere Kundenberater gerne weiter.