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  • Carsharing: Wie sind Nutzende und Vermietende versichert?

    08.02.2022 | Ailina Scherrer
    Carsharing ist eine günstige Alternative zum eigenen Auto. Doch wie ist man versichert, wenn mit einem Leihwagen ein Unfall passiert? Oder wenn man das eigene Auto der Nachbarin oder dem Nachbarn ausleiht? Wir geben Tipps rund ums Leihen und Ausleihen von Fahrzeugen.
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Carsharing: Wie sind Nutzende und Vermietende versichert?

08.02.2022 | Ailina Scherrer
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Carsharing ist eine günstige Alternative zum eigenen Auto. Doch wie ist man versichert, wenn mit einem Leihwagen ein Unfall passiert? Oder wenn man das eigene Auto der Nachbarin oder dem Nachbarn ausleiht? Wir geben Tipps rund ums Leihen und Ausleihen von Fahrzeugen.

Es muss nicht immer ein eigenes Auto sein – man kann es auch mieten oder teilen. Teilen statt besitzen liegt im Trend und wird dank Apps und Internet-Plattformen immer einfacher. Schätzungen zufolge teilen sich heutzutage rund 15 Millionen Personen europaweit Fahrzeuge nach dem Carsharing-Prinzip. Für eine sorgenfreie Fahrt sorgt die Versicherung, die im Schadenfall einspringt. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten.

Wer ein Auto bei einem klassischen Mietwagen-Anbieter, einem Autohersteller oder einer Garage mietet, muss sich um die Versicherung keine Gedanken machen. In diesem Fall kümmern sich die Anbieterinnen und Anbieter um die entsprechenden Versicherungen. Das gilt auch für den Carsharing-Anbieter Mobility. Da diese Unternehmen selbst Eigentümer der Fahrzeuge sind, die sie vermieten, verfügen sie auch über die entsprechenden Deckungen. Im Schadenfall sind Sie als Mieterin oder Mieter vollumfänglich gegen Haftpflicht, Kasko und wahlweise Insassenunfall abgesichert. Die Prämien für diese Versicherungen sind im Mietpreis bereits einkalkuliert. Sie tragen als Kundin oder Kunde lediglich einen festgelegten Selbstbehalt pro Schadenfall. Helvetia rät, die Höhe des Selbstbehalts auf jeden Fall vor Vertragsabschluss zu überprüfen. Wenn man den Selbstbehalt möglichst tief halten möchte, kann man diesen meist durch einen Prämienzuschlag reduzieren.

Automiete über Sharing-Plattformen

Anders verhält es sich bei der Nutzung von Fremdfahrzeugen über Internet-Plattformen wie zum Beispiel 2EM. Hier ist zwar der Kaskoteil abgedeckt, der Selbstbehalt ist aber in der Regel fix vorgegeben. Teilweise sind Zusatzversicherungen enthalten, wie beispielsweise eine Insassenunfall- oder Assistance-Versicherung. Wer ein Auto über eine solche Plattform mietet, muss die Versicherungsdeckung so, wie sie ist, akzeptieren. Die Prämie wird auf den Mietpreis dazugerechnet. Im Gegensatz zu Direktvermietenden ist die Haftpflichtversicherung für das gemietete Fahrzeug bei einer Sharing-Plattform meist nicht abgedeckt, sondern nur ein allfälliger Selbstbehalt und der Bonusverlust auf der Police der Fahrzeugeigentümerin oder des Fahrzeugeigentümers. Der eigentliche Haftpflichtschaden wird aufgrund der Strassenverkehrsgesetzgebung über die persönliche Versicherungspolice der Fahrzeugeigentümerin oder des Fahrzeugeigentümers abgewickelt, was für die Mieterin oder den Mieter des Fahrzeuges aber keine Bedeutung hat.

Bei einer Panne: Wer zahlt den Schaden?

Hat man mit einem Mietfahrzeug eine Panne, ist für die Soforthilfe meist gesorgt. Die Versicherungsdeckung enthält grundsätzlich eine Pannenhilfe. Helvetia rät, in einem solchen Fall die in den Unterlagen angegebene Notfallnummer des Anbieters zu wählen. Auch die Reparaturkosten gehen im Normalfall zu Lasten des Mietwagen-Anbieters, da die Mieterin oder der Mieter ja davon ausgehen kann, dass sie oder er ein einwandfreies Fahrzeug erhalten hat. Die Mieterin oder der Mieter könnte höchstens für die Reparaturkosten haftbar gemacht werden, wenn sie oder er die Panne durch Missachten von Hinweisen mitverursacht hat. Fährt die Kundin oder der Kunde zum Beispiel trotz rot aufleuchtender Ölanzeige weiter und verursacht so einen Motorschaden, kann ihr oder ihm das negativ angerechnet werden.

Privater Autoverleih: Wer haftet im Schadenfall?

Wiederum anders sieht es aus, wenn man ein Fahrzeug bei einer Privatperson gegen Entgelt mietet. Hier empfiehlt Helvetia, den Versicherungsschutz vor der Nutzung des Fahrzeugs zu klären. Meistens kann man hier nicht wählen, sondern muss die vorhandene Versicherung akzeptieren.

Teilen sich mehrere Personen ein Auto, sollte man dieses auch gut versichern. Eine umfassende Versicherung schützt vor finanziellen Einbussen und Streitigkeiten im Schadenfall. Gerade bei Neuwagen oder Autos mit einem erheblichen Verkehrswert raten wir zu einer Vollkasko-Versicherung, da der Totalverlust oder eine teure Reparatur des Fahrzeugs ein grosses finanzielles Risiko darstellt. Ebenfalls sollte man sich nach sinnvollen Zusatzversicherungen erkundigen. Eine Bonusschutz-Versicherung ist sicher eine gute Investition – dann bestraft man die anderen Beteiligten nach einem Unfall nicht mit einer Prämienerhöhung.

Auch wenn sich mehrere Personen ein Fahrzeug teilen, gilt nur eine Person als Halterin oder Halter und Besitzerin oder Besitzer beim Strassenverkehrsamt. Auf diese Person wird auch die Versicherungspolice ausgestellt. Wichtig ist, dass beim Abschluss der Versicherung deklariert wird, dass das Fahrzeug von mehreren Personen regelmässig gelenkt wird. Diese Personen werden in der Police dann als häufige Lenkerinnen und Lenker des Fahrzeugs eingetragen. Eine spezielle Carsharing-Versicherung ist aber nicht nötig. Der Deckungsumfang kann von der Fahrgemeinschaft selbst festgelegt werden.

Regelmässige Leihe: Vollkasko lohnt sich

Leiht man sein Auto nur ab und zu und ohne Entgelt aus, muss der Versicherer in der Regel nicht informiert werden. Sobald Sie ein Auto aber regelmässig im privaten Kreis anderen Lenkerinnen und Lenkern vermieten, muss das Ihrem Versicherer gemeldet werden. Nur so können im Schadenfall Diskussionen vermieden werden. Ob der Versicherer eine höhere Prämie verlangt, hängt vom Einzelfall ab. Heikler ist aber die Versicherungsdeckung. Die private Vermieterin oder Vermieter muss sich bewusst sein, dass andere Nutzende für das Fahrzeug selbst keinen Versicherungsschutz abschliessen können. Daher rät Helvetia auch hier zu einer Vollkasko-Versicherung, damit die Besitzerin oder der Besitzer im Schadenfall einen allfälligen Kaskoschaden oder Selbstbehalt nicht beim Verursachenden einfordern muss.

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