6. April 2018, Autor: Natascha Fabian, Foto: iStock
Wer mit einem geliehenen Fahrzeug unterwegs ist, muss an einiges denken. Insbesondere bei Fahrten ins Ausland sind einige Vorkehrungen zu treffen.
Sei es bei Fahrten in der Schweiz oder ins Ausland, folgendes sollten Sie immer befolgen:
Achtung: Handelt es sich bei der Versicherungsdeckung nur um eine Teilkaskodeckung anstelle einer Vollkaskodeckung, sollte mit dem Halter geklärt werden, ob eine Ferienkaskoversicherung möglich ist. Ansonsten empfiehlt Helvetia, die Zusatzdeckung «Führen fremder Motorfahrzeuge» in der eigenen Privathaftpflichtversicherung miteinzuschliessen.
Geht die Fahrt in Richtung Ausland, gelten einige Einschränkungen und Regeln:
Für die Schweiz, Österreich, Deutschland und Frankreich wird empfohlen, eine schriftliche Bewilligung des Inhabers mitzuführen. Achtung beim Grenzübertritt nach Italien: Für Fahrten in Italien ist eine Vollmacht obligatorisch. Zusätzlich muss die Vollmacht amtlich von der Wohngemeinde, eines Notars oder einer Polizeistelle beglaubigt werden. Aufgrund der strikten Zollbestimmungen in der EU empfiehlt Helvetia allerdings, die Regelung von Italien für alle EU-Länder umzusetzen.
Wer gleich mit dem geliehenen Wohnmobil in die Ferien fährt, muss noch Weiteres beachten. Sei es während der Fahrt oder am Standplatz, Schäden am Mobiliar können schnell passieren. Für die Deckung solcher Schäden ist der Zusatz «Führen fremder Motorfahrzeuge» in der Privathaftpflicht wichtig.