14. Juni 2018, Autor: Hansjörg Ryser, Bild: Helvetia
Public-Viewing ist auf der ganzen Welt beliebt und gehört zur Fussball-WM wie Lionel Messi zu Barcelona. Falls Sie ein Public-Viewing selber organisieren, sollten Sie auf folgende fünf Punkte achten:
Werden die Anlagen wie Projektor und Leinwand oder Einrichtungen wie die Bar beschädigt, kommt die Eventversicherung für die Schäden auf. Ebenso gedeckt sind allfällige Rückerstattungskosten für Tickets. Der Schutz gilt auch bei Böswilligkeit und Vandalismus.
Eine sinnvolle Ergänzung ist eine Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung, um sich vor Schadenersatzforderungen bei Sach- oder Personenschäden zu schützen. Denn unter Umständen reicht da die private Haftpflichtversicherung nicht aus.
Wenn Personal gegen Bezahlung beschäftigt wird, ist eine Unfallversicherung durch den Veranstalter notwendig. Freiwillige Helfer sind in der Regel bereits gegen Unfall versichert. Bei einem Public-Viewing im Rahmen eines Betriebsanlasses sollte zudem abgeklärt werden, ob die Betriebsversicherung genügt, insbesondere, wenn Angehörige von Mitarbeitenden oder Kunden eingeladen werden.
Um sich Ärger zu ersparen, ist neben einer ausreichenden Versicherung eine seriöse Vorbereitung unerlässlich. Zu beachten sind dabei insbesondere die frühzeitige Information von Nachbarn, ausreichende sanitäre Anlagen und das Erstellen eines Notfallkonzepts.
Neben der seriösen Vorbereitung sollten die gesetzliche Vorschriften unbedingt eingehalten werden. Wichtig sind vor allem die Gewährleistung des Jugendschutzes und das Einhalten der Nachtruhe.