Liebe Familie M.
Ihr eigener Haushalt ist wahrscheinlich «kindersicher» eingerichtet. Wenn man zu Besuch ist, kann man davon nicht ausgehen – klar, dass manch Gastgeber um seine kostbare Einrichtung fürchtet. Generell gelten Kinder unter sieben Jahren gesetzlich als «nicht deliktfähig». Das bedeutet, dass sie für ihre Taten noch nicht verantwortlich gemacht werden können. In vielen Haftpflichtversicherungen sind Schäden durch unter siebenjährige Kinder ausgeschlossen.
Viele Eltern fühlen sich dennoch moralisch verpflichtet, für den Schaden ihrer Kinder aufzukommen. Wenn der vierjährige Sohn etwa im Übermut den Laptop von Freunden vom Tisch fegt, sind Eltern gut beraten, wenn sie die Bedingungen ihrer Haftpflichtversicherung genau kennen und Schäden von nicht-deliktfähigen Kindern explizit eingeschlossen sind.
Privathaftpflicht
Bleiben Sie jederzeit gelassen und entspannt mit der Privathaftpflicht von Helvetia – auch wenn die Kleinen mal wieder auf Entdeckungsreise gehen.