Sehr geehrte Frau G.
Der Reifenschaden selbst ist leider nicht versichert. Er gilt als normaler Betriebsschaden. Schäden an der Bereifung sind nur versichert, wenn es sich um mutwillige Beschädigungen handelt (zum Beispiel, wenn Ihnen jemand einen Reifen zersticht).
Ist das Fahrzeug fahruntauglich – wie in Ihrem Fall durch den Reifenschaden –, übernimmt die Assistance-Versicherung die Hilfekosten. Das Abschleppen eines Fahrzeugs oder die Pannenhilfe sind dadurch gedeckt.
Hätten Sie wegen des geplatzten Reifens einen Unfall verursacht, käme die Kollisionskasko-Versicherung zum Zug. Sie deckt generell Schäden, die durch gewaltsame äussere Einwirkung entstehen – beispielsweise durch Zusammenstösse, Umstürze oder Einsinken von Fahrzeugen. Die Kollisionskasko deckt auch Schäden durch mutwillige oder böswillige Handlungen Dritter.