27. Januar 2021, Text: Esin Ezer, Foto: istock
Von O bis O heisst die Faustregel in unseren Breitengraden. Die wintertauglichen Pneus schützen Autofahrer von Oktober bis Ostern vor dem Rutschen auf schneebedeckten oder vereisten Fahrbahnen und reduzieren Zusammenstösse mit anderen Autos. Die Regel sollte aber flexibel ausgelegt werden.
Sommerreifen enthalten weniger Naturkautschuk und werden in kälteren Bedingungen steifer und verlieren somit an Grip. Deshalb ist es bei Temperaturen unter 8°C - auch ohne Schnee - empfehlenswert, sich mit den Winterpneus auf die Strassen zu begeben. Auf schneebedeckten Fahrbahnen verdichtet das flache Laufflächenprofil der Sommerreifen den Schnee und sorgt für eine glattere und somit gefährliche Fahrbahn. Die tiefen Profilrillen der Winterreifen hingegen nehmen Schnee und Matsch auf und ermöglichen eine verbesserte Traktion.
Nun aber stellt sich die Frage, ob die Versicherung den Schaden bei einem Unfall mit Sommerreifen auf vereister oder schneebedeckter Strasse übernimmt, oder ob der Verursacher einen Teil selber berappen muss. Generell deckt die Kaskoversicherung bei einem Unfall den Schaden am eigenen Auto. Je nach Unfallhergang und Zustand des Fahrzeugs – dazu gehört auch die Bereifung – kann Ihr Verhalten aber als grobfahrlässig beurteilt werden. In diesem Fall werden Sie einen Teil des Schadens übernehmen müssen, sofern Sie nicht eine Zusatzversicherung bei Grobfahrlässigkeit in Ihrer Autoversicherung eingeschlossen haben.
Fehlt dieser Zusatz, kann Ihnen die Versicherung nach Prüfung des konkreten Sachverhalts die Leistung bei der Kaskoversicherung kürzen oder ganz ablehnen. Sind Schäden an einem fremden Auto entstanden, kommt die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung für die Kosten auf. Bei Grobfahrlässigkeit wird die Versicherung jedoch Regress auf Sie nehmen und Ihnen einen Teil der Kosten in Rechnung stellen.