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  • Bei Schnee mit Sommerreifen unterwegs – zahlt die Versicherung?

    11.10.2022 | Simon Gantner
    Wer bei Schnee mit Sommerreifen auf der Strasse unterwegs ist, riskiert einen Blechschaden oder gar Schlimmeres. Das kann schnell teuer werden. Zahlt in diesem Fall die Versicherung?
Sommerpneus im Winter

Bei Schnee mit Sommerreifen unterwegs – zahlt die Versicherung?

11.10.2022 | Simon Gantner
Sommerpneus im Winter
Wer bei Schnee mit Sommerreifen auf der Strasse unterwegs ist, riskiert einen Blechschaden oder gar Schlimmeres. Das kann schnell teuer werden. Zahlt in diesem Fall die Versicherung?

Faustregel fürs Reifenwechseln

Von O bis O: So lautet die Faustregel in unseren Breitengraden. Wintertaugliche Pneus schützen Autofahrer:innen von Oktober bis Ostern vor dem Rutschen auf schneebedeckten oder vereisten Fahrbahnen und reduzieren Zusammenstösse mit anderen Fahrzeugen. Die Regel sollte aber flexibel ausgelegt werden, denn natürlich sind Kälteeinbrüche auch nach Ostern möglich, und wer in die Berge fährt, muss unabhängig von dieser Faustregel die Wetterbedingungen beachten.

Reifenwechsel bei unter 8°C

Sommerreifen enthalten weniger Naturkautschuk und werden in kälteren Bedingungen steifer. Sie verlieren an Haftung und könnten somit beim Anfahren durchdrehen oder beim Bremsen rutschen. Deshalb ist es bei Temperaturen unter 8°C – auch ohne Schnee – empfehlenswert, sich mit Winterpneus auf die Strassen zu begeben. Auf schneebedeckten Fahrbahnen verdichtet das flache Laufflächenprofil der Sommerreifen den Schnee und sorgt für eine glattere und somit gefährliche Fahrbahn. Die tiefen Profilrillen der Winterreifen hingegen nehmen Schnee und Matsch auf und ermöglichen eine verbesserte Traktion. Berücksichtigten Sie dies bei der Wahl der passenden Bereifung.

Vom Wintereinbruch überrascht

Der Termin fürs Reifenwechseln steht, doch der Wintereinbruch kommt früher. Übernimmt nun die Versicherung allfällige Schäden, wenn ein Unfall mit Sommerreifen auf vereister oder schneebedeckter Strasse passiert?

Versicherung kann Leistungen kürzen

Generell deckt die Kaskoversicherung bei einem Unfall den Schaden am eigenen Auto. Je nach Unfallhergang und Zustand des Fahrzeugs – dazu gehört auch die Bereifung – kann Ihr Verhalten aber als grobfahrlässig beurteilt werden. In diesem Fall müssen Sie einen Teil des Schadens übernehmen, sofern Sie nicht eine Zusatzversicherung für Grobfahrlässigkeit in Ihrer Autoversicherung eingeschlossen haben. Fehlt dieser Zusatz, kann Ihnen die Versicherung nach Prüfung des konkreten Sachverhalts die Leistung bei der Kaskoversicherung kürzen oder ganz ablehnen. Sind Schäden an einem fremden Auto entstanden, kommt die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung für die Kosten auf. Bei Grobfahrlässigkeit wird die Versicherung jedoch Regress auf Sie nehmen und Ihnen einen Teil der Kosten in Rechnung stellen. Klar ist: Es lohnt sich nicht, dieses finanzielle Risiko einzugehen.

Auf Nummer sicher gehen. Mit unserer Autoversicherung.

Das Leben verläuft nicht immer nach Plan. Mit dem Zusatz «Regressverzicht bei Grobfahrlässigkeit» in Ihrer Autoversicherung sind Sie auf der sicheren Seite, auch wenn Sie ein Wintereinbruch überrascht.

Wir sind für Sie da.

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