Sehr geehrter Herr L.
Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Zusatzversicherung «Einfacher Diebstahl auswärts». Dabei wird in der Regel ein Selbstbehalt von 200 Franken von der Entschädigung abgezogen.
Hat der Kunde das Velo nicht abgeschlossen, ist von Fall zu Fall zu prüfen, ob eine Kürzung der Entschädigung opportun ist. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab: Je teurer ein Velo ist, je öffentlicher es abgestellt wurde (zum Beispiel Bahnhof) und je länger es unbeaufsichtigt blieb, desto eher kann eine Kürzung vorgenommen werden.