Liebe Frau O.
Gemäss Gesetz dürfen alle Personen mit einem AHV-pflichtigen Einkommen in die Säule 3a investieren. Personen, welche in einer Pensionskasse versichert sind, können so bis zu 6'768 Franken pro Jahr einzahlen (Stand Januar 2017). Personen mit einem Nettoeinkommen unter 21'150 Franken pro Jahr, sind nicht in einer Pensionskasse versichert und dürfen 20% des Erwerbseinkommens auf ein Säule-3a-Konto einzahlen.
Ich nehme an, Ihre Kinder verdienen als Studenten weniger als 21'150 Franken pro Jahr und sind deshalb nicht in einer Pensionskasse versichert. Trotzdem können sie ohne Probleme ein 3a-Gefäss eröffnen und maximal 20% ihres Erwerbseinkommens einzahlen. Das Erwerbseinkommen entspricht dem Bruttolohn abzüglich der Sozialversicherungsabgaben – somit also dem Nettoeinkommen. Es kommt dabei nicht drauf an, ob Ihre Kinder oder Sie die Einzahlungen machen. Den einbezahlten Betrag können Ihre Kinder in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Noch ein wichtiger Hinweis: Kinder, Jugendliche, Schüler und Studenten sind im Falle einer Invalidität in der Regel sehr schlecht versichert. Sollten Sie Ihre Kinder finanziell für dieses Risiko absichern wollen, lohnt es sich, das Gespräch mit einem Vorsorgeexperten zu suchen. Weitere Infos finden Sie im Blog-Beitrag «Kinderversicherung: Richtig vorsorgen für Invalidität und Todesfall».