19. April 2019, Text: Hansjörg Ryser, Fotos: iStockphoto
Wer als Zuzüger oder Expat in die Schweiz zieht, braucht einen guten Versicherungsschutz. In der Schweiz ist die Vielfalt an Versicherungen gross. Einige sind sogar gesetzlich vorgeschrieben. Darum ist es umso wichtiger, die wichtigsten Versicherungen und die dazugehörigen Regelungen zu kennen.
Obligatorisch ist in der Schweiz die Krankenversicherung, welche spätestens 3 Monate nach Ankunft in der Schweiz abgeschlossen werden muss. Für Besitzer von Motorfahrzeugen ist es die Haftpflichtversicherung. Und für Hauseigentümer in den meisten Kantonen die Gebäudeversicherung.
Bei den Sachversicherungen zählen die Privathaftpflicht- und Hausratsversicherung zu den wichtigsten Bausteinen. Während mit der Privathaftpflicht Ansprüche aus Schäden an Dritten gedeckt werden, sind bei der Hausratsversicherung Schäden an eigenen Vermögenswerten versichert, etwa bei Diebstahl oder Zerstörung des Hab und Guts durch Feuer und Wasser. Diese Versicherungen sind nicht obligatorisch, aber sehr empfehlenswert. Genau wie die Kaskoversicherung für Schäden am eigenen Motorfahrzeug, die Rechtsschutzversicherung oder für die Versicherung für die Mietkaution bei Wohnungen.
Erwerbstätige werden sodann über den Arbeitgeber automatisch gegen Arbeitslosigkeit wie auch gegen Unfall im Betrieb oder in der Freizeit versichert. Für die Unfallversicherung muss aber das Arbeitspensum mehr als 8 Stunden pro Woche erreichen. Dann kann bei der Krankenkasse auf die Unfalldeckung verzichtet werden. Bei Ehepartnern und Kindern ohne Erwerbstätigkeit ist hingegen eine Unfall-Zusatzversicherung ratsam.
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV ist ein Pfeiler der sozialen Vorsorge in der Schweiz und bildet zusammen mit der IV die staatliche Vorsorge (1. Säule). Die AHV soll den wegen Alter und Tod zurückgehenden oder wegfallenden Arbeitsverdienst zumindest teilweise ersetzen. Die IV dient der Invalidenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). Wie die AHV ist sie eine obligatorische Versicherung. Sie hat zum Ziel, den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage zu sichern, wenn sie invalid werden. So wie die staatliche Vorsorge (AHV/IV) ist auch die berufliche Vorsorge obligatorisch. Die berufliche Vorsorge wird wiederum weitgehend durch den Arbeitgeber abgewickelt. Für Einwanderer wichtig zu wissen ist, dass sie bei einer vorzeitigen Rückkehr in ihr Herkunftsland nur die Guthaben aus dem überobligatorischen Teil mitnehmen dürfen. Der obligatorische Teil kommt erst bei der Pensionierung als Rente oder Kapital zur Auszahlung. Bis dahin wird er auf einem Konto oder einer Police einer Freizügigkeitseinrichtung zwischengelagert. Gut zu wissen ist ferner, dass gerade Zuzüger oft erhebliche Beitragslücken vor allem in der staatlichen Vorsorge (1. Säule) und in der beruflichen Vorsorge (2. Säule) haben.
Und hier beginnt die individuelle Vorsorge. Die Beitragslücken können über Einkäufe geschlossen werden. Solche Einkäufe dürfen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Ebenso die Beiträge an die private Vorsorge, Säule 3a. Das ist die private gebundene Vorsorge. Solche steuerlichen Abzüge sind selbst dann möglich, wenn das Einkommen der Quellensteuer unterliegt. Die Beiträge sind generell nach oben begrenzt. 2019 dürfen Erwerbstätige mit Pensionskasse höchstens 6'826 Franken einzahlen. Die Guthaben sind bis zur Pensionierung oder bis zur Aufgabe der unselbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz gebunden. Ein vorzeitiger Bezug ist indes beim Erwerb von Wohneigentum oder beim Verlassen der Schweiz möglich.
Sowohl für die Säule 3a als auch für die freie Vorsorge in der Säule 3b bietet Helvetia eine Vielzahl von individuell massgeschneiderten Lösungen. Besonders für jüngere Zuzüger ist eine Risikoversicherung bei Erwerbsunfähigkeit empfehlenswert. Denn oft droht hier im Krankheitsfall eine Versicherungslücke. Die Prämien dürfen im Rahmen der Säule 3a sogar vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Da die Versicherung in der Schweiz für viele Zuzüger noch ein Buch mit 7 Siegeln ist, hat sich ein Team aus rund 20 Kundenberater/innen aus der ganzen Schweiz auf die besonderen Bedürfnisse von Zuzügern und Expats spezialisiert. Unsere Berater weisen ein breites Fachwissen aus und arbeiten selbstverständlich mehrsprachig.