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  • Lebenspartnerrente und Begünstigung

    19.05.2020 | Mirjam Arnold
    Sind Sie sich bewusst, dass für Lebenspartner in der beruflichen Vorsorge spezielle Bedingungen gelten? Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den Möglichkeiten und notwendigen Massnahmen auseinanderzusetzen. Wenn die versicherte Person stirbt und die erforderlichen Vorkehrungen (z.B. Anmeldung) versäumt wurden, kommt das böse Erwachen.
Lebenspartnerrente

Lebenspartnerrente und Begünstigung

19.05.2020 | Mirjam Arnold
Lebenspartnerrente
Sind Sie sich bewusst, dass für Lebenspartner in der beruflichen Vorsorge spezielle Bedingungen gelten? Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den Möglichkeiten und notwendigen Massnahmen auseinanderzusetzen. Wenn die versicherte Person stirbt und die erforderlichen Vorkehrungen (z.B. Anmeldung) versäumt wurden, kommt das böse Erwachen.

Viele Menschen leben in einer Partnerschaft – teils mit, teils ohne Trauschein. Wenn ein Ehepartner oder ein eingetragener Partner stirbt, erhält der, beziehungsweise die Hinterbliebene eine sogenannte Ehegattenrente aus der 2. Säule des Verstorbenen. Ob Leistungen im Todesfall auch für Lebenspartner ohne Trauschein vorgesehen sind, steht im Vorsorgereglement. Darin sind zudem die dafür notwendigen Voraussetzungen und Bedingungen beschrieben. In vielen Pensionskassen ist für eine Lebenspartnerrente beispielsweise eine vorgängige Anmeldung erforderlich. Allenfalls sind auch Kapitalleistungen vorgesehen. Dafür muss möglichweise eine entsprechende Begünstigung des Lebenspartners eingereicht werden.

Die folgenden Informationen beziehen sich auf die bei der Helvetia geltenden Bestimmungen. Diese können sich von anderen Pensionskassen unterscheiden.

Definition Lebenspartner

Damit eine Person als Lebenspartner im Sinne der beruflichen Vorsorge Leistungen erhalten kann, müssen gewisse gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Lebenspartner dürfen weder in gerader Linie miteinander verwandt noch Geschwister oder Halbgeschwister sein.
  • Die Lebenspartner müssen mindestens die letzten fünf Jahre vor dem Todeszeitpunkt ununterbrochen in einer Lebensgemeinschaft gelebt und einen gemeinsamen Haushalt geführt haben. Dies kann durch die Wohngemeinde bestätigt werden. Wichtig: Eine allfällige Anmeldung bei der Pensionskasse soll auch eingereicht werden, wenn die Lebenspartnerschaft bis dahin noch nicht fünf Jahre dauert. Entscheidend ist, ob diese Dauer zum Zeitpunkt des Todes erreicht ist oder nicht. 
  • Der hinterlassene Lebenspartner darf zum Todeszeitpunkt weder verheiratet noch in einer anderen Lebensgemeinschaft sein.
  • Der hinterlassene Lebenspartner darf keine Ehegatten- oder Lebenspartnerrenten aus vorangehenden Ehen oder Lebensgemeinschaften beziehen und auch keine Kapitalleistung anstelle solcher Renten bezogen haben.

Wann gibt es eine Lebenspartnerrente?

Bei Helvetia sehen alle Lösungen die Möglichkeit einer Lebenspartnerrente vor. Neben den bereits genannten Voraussetzungen gilt Folgendes:

Detailliertere Informationen können Sie dem Infoblatt «Lebenspartner» entnehmen.

Keine Anmeldung für die Rente – kein Geld?

Üblicherweise fällt die Lebenspartnerrente gleich hoch aus wie eine Ehegattenrente. Diese Angabe können Sie Ihrem Vorsorgeausweis entnehmen. Wenn die Lebenspartnerrente nicht angemeldet wurde, bedeutet das nicht automatisch, dass der Lebenspartner leer ausgeht. Die Rente wird zwar nicht ausbezahlt. Dennoch können aber auch in diesem Fall Ansprüche auf das nicht für die Rente verwendete angesparte Guthaben (sogenannte Beitragsrückgewähr) und allenfalls auf zusätzlich versicherte Todesfallkapitalien bestehen. In diesem Fall hängen die Ansprüche von der sogenannten Begünstigtenordnung ab. Sie enthält Bestimmungen, wer Leistungen erhalten kann und wie hoch diese sind.

Begünstigung von Lebenspartner und Kindern

In Bezug auf das Todesfallkapital oder eine allfällige Beitragsrückgewähr können auch Lebenspartner zum Kreis der Begünstigten gehören, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen gemäss der Definition Lebenspartner erfüllen. Je nach Lebenssituation und Familienkonstellation können neben einem Lebenspartner auch Kinder Ansprüche geltend machen. Es lohnt sich auf jeden Fall, sich Gedanken zur Begünstigtenordnung zu machen. Denn auch hier stellt sich die Frage, ob und in welchem Masse der Lebenspartner begünstigt werden soll. Wenn von den Vorgaben im Reglement abgewichen werden soll, ist eine entsprechende Meldung mit dem Formular «Begünstigtenordnung» notwendig. Auf diese Weise können die Reihenfolge der Begünstigten und die Verteilung der Anteile des Todesfallkapitals geändert werden. Ohne eine Meldung gilt die Begünstigtenordnung im Reglement.

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