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Vorsorgen

Neu 2021: Renten AHV/IV, Beitrag EO, Grenzbeträge BVG

Die Renten der AHV und der IV werden auf den 01.01.2021 angepasst, parallel dazu werden die Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge angehoben. Und die Einführung des Vaterschaftsurlaubs bedingt eine Beitragserhöhung der Erwerbsersatzordnung (EO). Das Wichtigste für Arbeitgeber hier in Kürze.

14. Januar 2021, Text: Priska Schnell, Foto: istock, Helvetia

Unternehmer mit seinen Mitarbeitenden am Arbeitsplatz
Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen gemeinsam Beiträge für Sozialversicherungen

Renten AHV/IV und Beitrag EO

Die Renten der AHV und der IV werden auf den 01.01.2021 an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Die Erhöhung beläuft sich auf 0.80 Prozent. Damit steigt die maximale einfache Alters- bzw. die volle Invalidenrente von bisher 28’440 auf 28’680 Franken. Auch die Witwen- bzw. Witwerrenten, die Waisenrenten und die Kinderrenten werden entsprechend erhöht. Dasselbe gilt für die Hilflosenentschädigung in der AHV und der IV und den Betrag zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs bei den Ergänzungsleistungen.

Die Einführung des Vaterschaftsurlaubs bedingt eine Beitragserhöhung in der Erwerbsersatzordnung (EO) um 0.05 Prozentpunkte.

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Mindestzins und Grenzbeträge BVG

Der BVG-Mindestzinssatz bleibt unverändert bei 1%.

Parallel zur Erhöhung der AHV-Renten werden auch die Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge angehoben. Die untenstehende Übersicht zeigt die ab 01.01.2021 gültigen Werte.

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