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  • Ins Altersheim: Worauf ist zu achten?

    10.08.2021 | Hansjörg Ryser & Sandra Biraghi
    Wenn Eltern oder Grosseltern ins Altersheim ziehen, gibt es einiges zu regeln. Nebst den Versicherungen sollte insbesondere die Frage bezüglich der finanziellen Mittel frühzeitig geklärt werden. Seit Anfang 2021 gelten neue Regelungen in den Ergänzungsleistungen, welche Einfluss auf die Unterstützungspflicht haben.
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Ins Altersheim: Worauf ist zu achten?

10.08.2021 | Hansjörg Ryser & Sandra Biraghi
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Wenn Eltern oder Grosseltern ins Altersheim ziehen, gibt es einiges zu regeln. Nebst den Versicherungen sollte insbesondere die Frage bezüglich der finanziellen Mittel frühzeitig geklärt werden. Seit Anfang 2021 gelten neue Regelungen in den Ergänzungsleistungen, welche Einfluss auf die Unterstützungspflicht haben.

Wann der richtige Zeitpunkt dafür ist, kann sehr unterschiedliche Gründe haben: Mühe mit dem Alleinsein, eingeschränkte Mobilität, oder einfach die Gewissheit, dass in einer Notsituation immer jemand da ist. Wenn Sie Ihre Eltern oder Grosseltern bei der Planung und beim Umzug ins Altersheim unterstützen, finden Sie hier wertvolle Tipps dazu – und eine Anregung, sich über die eigenen Bedürfnisse von morgen im Klaren zu werden.

Diese Versicherungen bleiben wichtig

Ein Heimeintritt bedeutet auch, von vielen liebgewonnenen Dingen Abschied zu nehmen. Der Hausrat muss auf ein paar wenige Möbel und andere persönliche Sachen reduziert werden. Dies hat auch Auswirkungen auf eine bestehende Hausratversicherung: Reduzieren Sie die Versicherungssumme und werfen Sie einen Blick auf die Zusatzversicherungen. Nützlich bleibt weiterhin der Diebstahlschutz, der mit dem Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» beibehalten werden sollte. Mit dem Zusatz «all risks» sind bei Helvetia zudem prothetische Hilfsmittel wie Hörgeräte gegen Beschädigungen und Verlieren versichert.

Unverzichtbar bleibt weiterhin eine Privathaftpflichtversicherung. Diese kommt nicht nur für Schäden auf, welche jemandem aus Versehen zugefügt werden, sondern sie wehrt für die versicherte Person auch unberechtigte Ansprüche ab. Bei Helvetia gibt es Versicherungsschutz auch bei beschränkter Urteilsfähigkeit – etwa bei einer Demenz.

Oft bieten die Heime kostengünstige Pauschallösungen für die beiden Versicherungsbausteine an. Anders als bei einem gewöhnlichen Wohnungswechsel, wo der bisherige Vertrag beibehalten wird, bieten die meisten Versicherung Hand zum vorzeitigen Vertragswechsel. Vergleichen Sie aber nebst der Prämie auch die Leistung des Angebots mit derjenigen der bisherigen Versicherung. Zieht bei einem Paar erst die Partnerin oder der Partner ins Altersheim, kann mit der bisherigen Versicherungsgesellschaft geprüft werden, ob der bestehende Versicherungsschutz erhalten bleibt, oder ob eine zusätzliche Versicherung benötigt wird.

Erst geht es an die eigenen Ersparnisse

Besonders tiefgreifend sind die Auswirkungen beim Umzug ins Altersheim auf die finanzielle Situation. Wie bezahlen, wenn das Renteneinkommen nicht ausreicht, um die Wohn- und Lebenskosten zu decken? Tatsache ist: Es müssen die privaten Ersparnisse herangezogen werden. Ausweichmöglichkeiten mit Schenkungen oder Erbverträgen bieten nur einen beschränkten Handlungsspielraum. Selbst ein verschwenderischer Lebensstil wird neuerdings sanktioniert.

Neue Regelung bei den Ergänzungsleistungen

Um in den Genuss von Ergänzungsleistungen zu kommen, gelten seit dem 1. Januar 2021 neue Regelungen. Erst wenn das Vermögen bei Einzelpersonen 100'000 Franken und bei Ehepaaren 200'000 unterschritten hat, können diese Leistungen in Anspruch genommen werden. Selbstbewohnte Liegenschaften werden dabei nicht berücksichtigt. Der Vermögensfreibetrag liegt neu bei 30'000 Franken für Einzelpersonen und 50'000 Franken für Paare. Neu wird zudem ein freiwilliger Vermögensverzicht, der zehn Prozent pro Jahr übersteigt, zum Vermögen gerechnet. Darunter fallen beispielsweise auch Schenkungen oder Erbvorbezüge an Nachkommen.

Unterstützungspflicht der Kinder und Enkelkinder

Reichen Ersparnisse, Rentenleistungen und die Ergänzungsleistungen nicht aus, um den Aufenthalt im Altersheim zu finanzieren, sind unter Umständen die Kinder oder Enkelkinder zur Unterstützung verpflichtet. Gemäss der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) besteht diese Pflicht bei einem Einkommen von Alleinstehenden ab 120'000 Franken und bei Ehepaaren ab 180'000 Franken pro Jahr. Beim Vermögen liegt die Schwelle bei 250'000 bzw. 500'000 Franken. Mit unmündigen Kindern erhöhen sich diese Grenzbeträge.

Damit Einkommen und Ersparnisse für einen angemessenen Lebensstandard auch im Altersheim reichen und die Kinder damit nicht belastet werden, sollte daher frühzeitig die Pensions- und Vorsorgeplanung angegangen werden. Kompetente Vorsorgeexpertinnen und -experten können dabei helfen, auch weitere wichtige Aspekte wie Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Testament sowie Erb- und Eheverträge richtig zu planen und zu erstellen.

Aktuell halten, vereinfachen und ordnen

Zur umsichtigen Vorsorgeplanung gehört weiter, Angehörige oder eine andere Vertrauensperson mit den nötigen Vollmachten auszustatten und ihnen Online-Zugänge bereitzustellen. Begünstigungen bei Pensionskasse und Lebensversicherung sind aktuell zu halten. Verträge und weitere wichtige Dokumente wie auch Konten sollten möglichst übersichtlich geordnet und aufbewahrt werden. Unterstützen Sie als Vertrauensperson Ihren Eltern, Grosseltern oder Bekannten dabei, allfällige Wertschriftendepots zu vereinfachen und auf ihre Risikostruktur hin zu überprüfen. Diese Massnahmen helfen, den Übertritt ins Altersheim möglichst sorgenfrei zu gestalten.

Jetzt Vorsorgedokumente-Check machen

Ihre persönlichen Vorsorgedokumente sind die relevante Ergänzung zur finanziellen Vorsorge. Für eine ganzheitliche Betrachtung Ihrer Vorsorge - und weil es zum Leben dazugehört.

Ratgeber im Regionalfernsehen

In der Sendung Geld geben Experten von Helvetia Auskunft zu Versicherungsthemen rund ums Thema Vorbereitungen fürs Altersheim: