Lieber Herr V.
Grundsätzlich gibt es keine Limiten für die Eröffnung von 3a-Konti beziehungsweise die Zeichnung von 3a-Policen. Die einzige Limite bildet der maximal mögliche steuerliche Abzug von derzeit CHF 6'768 Franken (mit BVG) beziehungsweise 33'840 Franken (ohne BVG). Es gibt einige gute Gründe, Ihre 3a-Investitionen auf mehrere Institutionen beziehungsweise Konti oder Policen aufzuteilen:
Mit der Aufteilung auf mehrere 3a-Konti oder –Policen sind Sie flexibler in der Gestaltung Ihrer privaten Vorsorge über die dritte Säule. Sie können beispielsweise die Guthaben bis zu Ihrer Pensionierung variabel beziehen, zwischen unterschiedlichen Versicherungsleistungen wählen oder eine Bank- und Versicherungslösung miteinander kombinieren.
Wenn Sie die Auszahlungssummen bis zum regulären Pensionsalter gestaffelt beziehen, können Sie dank der Brechung der Steuerprogression Ihre Steuerbelastung optimieren. Aber Vorsicht, in gewissen Kantonen, zum Beispiel in Solothurn, können gestaffelte Bezüge schlussendlich doch zusammen besteuert werden.
Wenn Sie eine Kontovariante wählen, können Sie mittels Aufteilung auf verschiedene Finanzinstitute Ihre Vorsorgegelder besser vor dem Risiko eines Konkurses der Finanzinstitution schützen. Die sogenannte «privilegierte Einlage» schützt das Vermögen bis zu 100'000 Franken pro Einleger und pro Bank.
Welche Lösung in Ihrem Fall Sinn macht und mit welchen Vorsorgelösungen Sie gut beraten sind, lässt sich pauschal nicht sagen. Ich empfehle Ihnen, sich von einer Fachperson beraten zu lassen, damit Sie anschliessend eine massgeschneiderte Lösung umsetzen können.