26. August 2020, Text: Mirjam Arnold, Foto: Depositphotos, Videos: Tele M1 / TVO / Tele 1
Beim Erwerb eines Eigenheims verlangt der Kreditgeber in der Regel mindestens 20 Prozent des Kaufpreises aus Eigenmitteln. Dies stellt eine hohe Hürde dar, da ein Grossteil des privaten Vermögens oft zweckgebunden in der Vorsorge hinterlegt ist. Für die Finanzierung von Wohneigentum kann aber mittels Vorbezug oder Verpfändung auf das Vorsorgekapital in der 2. und 3. Säule zurückgegriffen werden.
Vorhandenes Sparguthaben (die sogenannte Austrittsleistung) der Pensionskasse kann zum Erwerb oder dem Bau eines Eigenheims bezogen werden.
Sie können Geld aus der 2. Säule vorbeziehen, wenn das Wohneigentum Ihr Allein- oder Miteigentum sein wird oder es sich um Gesamteigentum von Ehepartnern oder eingetragenen Partnern handelt. Zudem ist ein Vorbezug für die Rückzahlung von Hypothekardarlehen, den Erwerb von Anteilscheinen einer Wohnbaugenossenschaft und wertvermehrende Investitionen in Ihr bestehendes, selbstbewohntes Wohneigentum möglich. Das Kapital kann aber nicht für die Finanzierung von Ferien- und Zweitwohnungen eingesetzt werden.
Bei einem Vorbezug können Sie bis zu Ihrem 50. Lebensjahr maximal den aktuellen Betrag Ihrer aktuellen Austrittsleistung in Wohneigentum investieren. Ab 50 sind Bezüge begrenzt: Das maximal zur Verfügung stehende Kapital entspricht entweder der Austrittsleistung, die Ihnen im Alter von 50 zugestanden hätte, oder der Hälfte Ihrer Austrittsleistung zum Zeitpunkt des Vorbezugs. Es gilt jeweils der höhere der beiden Beträge. Wenn Kapital bezogen wird, muss im Grundbuch vermerkt werden, dass das Eigentum mit Vorsorgegeldern finanziert wurde. So wird sichergestellt, dass das Kapital im Falle eines späteren Verkaufs des Wohneigentums wieder in die Vorsorge fliesst.
Der Vorbezug ist als Kapitalleistung aus der beruflichen Vorsorge sofort steuerbar. Eine allfällige Rückzahlung kann nicht von den Steuern abgezogen werden. Klären Sie diese Punkte direkt mit Ihrer Steuerbehörde.Die durch den Vorbezug verursachte Kürzung der Altersleistungen kann nur mittels Rückzahlung wieder ausgeglichen werden. Je nach Ausgestaltung des Vorsorgeplans ist auch mit Einbussen im Risikoschutz (Invalidität oder Tod) zu rechnen. Klären Sie mit Ihrer Pensionskasse, ob eine Risikoversicherung abgeschlossen werden sollte, die diese Lücke deckt.
Der Vorbezug kann bis zur Pensionierung, bis ein anderer Vorsorgefall (Invalidität oder Tod) eintritt oder bis zur Barauszahlung der Austrittsleistung freiwillig zurückbezahlt werden. Der Mindestbetrag einer Rückzahlung beträgt 10'000 Franken.Der Vorbezug muss zurückbezahlt sein, wenn Sie freiwillige Einkäufe in die berufliche Vorsorge tätigen möchten. Dies gilt auch, wenn das Eigenheim verkauft werden soll und das Kapital innerhalb von zwei Jahren nicht erneut in selbstgenutztes Wohneigentum investiert wird.
Mindestens die ersten zehn Prozent des Erwerbspreises dürfen nicht aus der beruflichen Vorsorge finanziert werden, sondern müssen aus eigenen Ersparnissen aufgebracht werden. Hierzu können auch Mittel aus der Säule 3a hinzugezogen werden. Es empfiehlt sich rechtzeitig das Gespräch mit dem Hypothekargeber und dem Versicherer zu suchen. Je nach Produkt der Säule 3a ist die maximale Bezugs- oder Verpfändungshöhe unterschiedlich. Auch bei der Säule 3a gilt es, eventuell durch Vorbezug wegfallende Versicherungsleistungen zu überprüfen und wo notwendig zu ergänzen.
Als Alternative zu einem direkten Vorbezug bietet sich eine Verpfändung des Altersguthabens an. Die Säule 3a zum Beispiel kann für die indirekte Amortisation der Hypothek genutzt werden. Statt der Rückzahlung wird ein Guthaben geäufnet, das bei Ablauf der Hypothek der Rückzahlung dient.
In der 2. Säule können einerseits Vorsorgeleistungen (Alter, Invalidität, Tod), andererseits ein Betrag bis zur Höhe der aktuell angesparten Austrittsleistung verpfändet werden (hier gelten für Personen über 50 Jahre dieselben Einschränkungen wie beim Vorbezug). Eine Verpfändung kann letztmals drei Jahre vor der Pensionierung erfolgen, sie muss der Pensionskasse schriftlich gemeldet werden. Die schriftliche Zustimmung des Ehe- oder des eingetragenen Partners ist notwendig.
Durch die Verpfändung werden einige der reglementarisch vorgesehenen Möglichkeiten im Umgang mit Ihren Vorsorgegeldern eingeschränkt. So ist, soweit die Pfandsumme betroffen ist, in folgenden Fällen die Zustimmung des Pfandgläubigers erforderlich:
Wenn die Verpflichtungen der Hypothek eingehalten werden, werden weder Steuern fällig noch wird der Vorsorgeschutz geschmälert. Wenn der verpfändete Betrag jedoch verwertet werden muss, hat eine Verpfändung dieselben Auswirkungen wie ein Vorbezug.
Vorbezug | Verpfänden | |
Vorteile | - Erhöhung Eigenkapitals - Reduktion Hypothekarbelastung - Tiefere Schuldzinsen |
- Erhaltung Vorsorgeschutz - Steuervorteile durch Aufschub der Amortisation - Geringerer Eigenkapitalbedarf (höhere Belehnung möglich) |
Nachteile | - Reduktion Vorsorgeleistungen - Sofortige Besteuerung des Kapitals - Tiefere steuerliche Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen - Keine Einkaufsmöglichkeit vor Rückzahlung des Vorbezugs |
- Höhere Schuldzinsbelastung - Für gewisse Vorgänge Zustimmung des Pfandgläubigers notwendig |
Detaillierte Informationen zum Vorbezug und zur Verpfändung aus der beruflichen Vorsorge finden Sie in unserem Infoblatt. Wenn Sie Ihre Pensionskasse bei Helvetia haben und diese für Ihre Eigenheimfinanzierung nutzen möchten, müssen Sie das Formular «Wohneigentumsförderung» ausfüllen.
Achten Sie bei einem Vorbezug der Altersvorsorge stets darauf, dass im Todesfall oder bei Erwerbsunfähigkeit die Hinterbliebenen finanziell ausreichend abgesichert sind. Zentral ist auch, dass die Tragbarkeit der Hypothek nach der Pensionierung sichergestellt ist. Mit welcher Variante dies am besten gelingt, planen Sie am besten gemeinsam mit Ihrem Vorsorgeberater.