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Tipps für den sicheren Umgang mit Feuerwerk

Feuerwerke sind zwar schön anzusehen, der falsche Umgang kann aber verheerende Folgen haben. Hier erfahren Sie, welche Vorsichtsmassnahmen zu treffen sind und mit welcher Versicherung Sie sich schützen können, falls trotzdem etwas schiefgeht.

28. Juli 2021, Autor: Sarah Büchel, Foto: iStock

Aus einer Feuerwerksrakete sprühen Funken. Im Hintergrund sieht man den von Feuerwerken erhellten Nachthimmel.
Schön anzusehen und brandgefährlich: In einer Feuerwerksrakete können kurzfristig Temperaturen von bis zu 2000 Grad Celsius entstehen.

Jedes Jahr werden in der Schweiz tonnenweise Feuerwerkskörper in den Himmel geschossen. Dabei verletzen sich jährlich durchschnittlich 250 Menschen – darin sind Kinder und Jugendliche noch nicht mit eingerechnet. Dazu kommen Sachschäden in der Höhe von fünf Millionen Franken, welche die Feststimmung trüben.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Um erst gar nicht in eine Schadenssituation zu geraten, treffen Sie folgende Präventions-Massnahmen:

  • Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper lesen
  • Feuerwerk immer mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Menschen und Tieren zünden
  • Feuerwerk auf stabilem Untergrund zünden
  • Löschmittel bereitstellen
  • Kinder fernhalten
  • Nicht rauchen
  • Blindgänger nie nachzünden und sich erst nach zehn Minuten nähern

Gerät trotz Vorsicht etwas in Brand oder entsteht ein Schaden, gilt im Normalfall: Wer das Feuerwerk entzündet, der haftet.

Haftpflichtversicherung essentiell

Mit einer Privathaftpflichtversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen, wenn Sie einer anderen Person oder deren Hab und Gut einen Schaden zufügen. Grundsätzlich sind Schäden von der Gebäude-, Auto-, Hausrat- oder Unfallversicherung der geschädigten Person gedeckt. Diese werden jedoch Regress auf die schadenverursachende Person nehmen. Als Folge bezahlt deren Haftpflichtversicherung die anfallenden Kosten und schützt sie so vor schwerwiegenden finanziellen Folgen. Daher gilt die Privathaftpflichtversicherung als eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen..

Kürzungen bei Grobfahrlässigkeit

Wer die genannten Vorsichtsmassnahmen nicht einhält, läuft Gefahr, dass die Versicherung den Vorfall als grobfahrlässiges Verhalten einstuft und ihre Leistung kürzt. Verursacht man absichtlich einen Schaden, verweigert sie ihre Leistung komplett. Dies ist etwa der Fall, wenn jemand einen Feuerwerkskörper gezielt auf ein Gebäude oder eine Person abschiesst.

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