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Ratgeber Ferienhaus versichern

Ferienhaus versichern. Was ist zu beachten?

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Das Wichtigste in Kürze
Ob eigenes Ferienhaus oder gemietete Ferienwohnung: Mit dem richtigen Versicherungsschutz können Sie Ihre Auszeit entspannt geniessen. Für Eigentümerinnen und Eigentümer sind, wie beim eigenen Zuhause, Hausrat- Gebäude- und Haftpflichtversicherung relevant. Als Mieterin oder Mieter einer Ferienwohnung lohnt sich eine Privathaftpflichtversicherung.

Welche Versicherung benötige ich für meine Ferienwohnung?

Im Gegensatz zum ständigen Wohnsitz werden Ferienimmobilien meist nur gelegentlich bewohnt. Das schont einerseits die Einrichtung, andererseits vergrössert dies auch die Risiken, die sich aus fehlender Aufsicht ergeben: Treten Schäden am Gebäude oder Haushalt auf, bleiben sie länger unentdeckt, wodurch die Schadenskosten höher ausfallen können. Entsprechend ist es wichtig, dass Sie sich umfassend absichern, um sich vor finanziellen Schäden zu schützen.

Hausratversicherung

Mit einer Hausratversicherung können Sie Ihre persönlichen Gegenstände in Ihrer Ferienwohnung wie Möbel und Kleider gegen Feuer,- Wasser-, und Unwetterschäden versichern. Aufgepasst: Für den Hausrat in der Ferienimmobilie brauchen Sie eine separate Hausratversicherung – oder Sie integrieren den Hausrat der Ferienwohnung als zusätzlichen Standort in der bestehenden Hausratversicherung Ihres Hauptwohnsitzes. Der Wert des Hausrates erhöht sich somit – die Versicherungssumme müssen Sie entsprechend anpassen.

Gebäudeversicherung

Ihre Ferienwohnung müssen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer bei der kantonalen obligatorischen Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden versichern. Ausnahmen gelten für die GUSTAVO-Kantone (Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Obwalden), bei denen Sie Feuer- und Elementarschäden nicht über die kantonale Gebäudeversicherung, sondern bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abschliessen können. Achtung: In den vier Kantonen Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden und Wallis ist die Gebäudeversicherung nicht obligatorisch – in allen anderen Kantonen müssen Sie eine Gebäudeversicherung abschliessen.

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflicht ist zwar freiwillig, aber eine der wichtigsten Versicherungen – gerade auch, wenn die Ferienimmobilie vermietet wird. Wenn sich der Feriengast in Ihrer Ferienunterkunft beispielsweise an einem defekten Gerät verletzt oder aufgrund einer vereisten Fläche stürzt, haften Sie als Eigentümerin oder Eigentümer der Immobilie. Die Schadenskosten können je nach Verlauf sehr hoch ausfallen. Diese übernimmt Ihre Privathaftpflichtversicherung. Gut zu wissen: Im Gegensatz zur Hausratversicherung ist die Privathaftpflichtversicherung auf Ihre Person bezogen – Sie müssen also keine separate Police dafür abschliessen.

Gut zu wissen

Als Eigentümerin oder Eigentümer einer Liegenschaft mit mehr als drei Wohnungen besteht im Schadenfall keine Deckung mehr über die Privathaftpflichtversicherung. Für solche Ferienunterkünfte muss eine Gebäudehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Wer haftet bei Schäden in der Ferienwohnung?

Wer haftet und welche Versicherung bezahlt, hängt davon ab, wie der Schaden entstanden ist. Die kantonale Gebäudeversicherung deckt Elementarschäden infolge von Hochwasser, Überschwemmung, Sturm und Hagel sowie Feuerschäden an der Wohnung oder dem Haus.

Viele Risiken sind jedoch nicht durch die kantonale obligatorische Gebäudeversicherung abgedeckt – beispielsweise Wasserschäden aufgrund einer gebrochenen Leitung oder eines Rückstaus sowie Schäden an der Gebäudeumgebung (Einfahrten, Gartenhäuser und -anlagen, Bäume und Rasenflächen). Auch Schäden an der Photovoltaikanlage oder der Gebäudeverglasung wie Fenster oder das Glaskeramikkochfeld werden in der Regel nicht durch die kantonale Gebäudeversicherung finanziert. Die Versicherungsleistung ist je nach Kanton unterschiedlich. Es ist empfehlenswert, beim Kanton frühzeitig den Versicherungsumfang der kantonalen Gebäudeversicherung abzuklären. Falls die kantonale Gebäudeversicherung solche Risiken nicht absichert, können diese bei einer privaten Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Anders sieht es aus, wenn die Ferienwohnung an Gäste vermietet wird und diese Schäden an der Immobilie verursachen. In solchen Fällen haftet nicht die Besitzerin oder der Besitzer der Wohnung, sondern die Feriengäste selbst. Je nach Ursache des Schadens werden diese Kosten von der Privathaftpflichtversicherung der Gäste übernommen.

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Was andere Interessierte wissen wollten

Unsere Kundenberaterinnen und -berater geben Einblick in eine Auswahl häufig diskutierter Fragen. Stellen auch Sie uns Ihre Frage. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Mathilda L. (49), Genf

Ich möchte mein Ferienhaus vermieten. Was gilt es nebst den Versicherungen zu beachten?

Wenn Sie Ihr Ferienhaus vermieten, müssen Sie die Mieteinnahmen Ihrer Gäste als Einkommen versteuern. Beachten Sie zudem, dass eine Vermietung einiges an Zeit und Aufwand in Anspruch nimmt, beispielsweise für die Vermarktung des Hauses, die Betreuung der Gäste, das Erfassen der Rechnungen und die Kontrolle der Zahlungseingänge. Je nach Bedarf können Sie sich für die Vermietung an ein professionelles Vermittlungsunternehmen wenden.

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Géraldine Bertholet

Kundenberaterin

Martin B. (53), Einsiedeln

In unser Ferienhaus wurde eingebrochen. Wie sind wir versichert?

Welche Versicherung bei einem Einbruch zum Zuge kommt, hängt davon ab, was die Täterschaft beschädigt oder entwendet hat. Werden Ihre Einrichtungsgegenstände oder elektronischen Geräte wie Laptop und Handy gestohlen, kommt Ihre Hausratversicherung dafür auf. Sie ersetzt die gestohlenen Sachen zum Neuwert. Für Wertgegenstände wie teure Uhren oder Schmuck braucht es einen Zusatz in der Hausratversicherung (besondere Wertgegenstände) oder eine separate Wertsachenversicherung. Beschädigt die Täterschaft Türen und Fenster am Haus, kommt dafür die Gebäudeversicherung mit dem Zusatz Einbruch/Diebstahl dafür auf. Meist bieten diesen Zusatz die kantonalen Gebäudeversicherungen nicht an – jedoch private Versicherungen.

Ilona B. (42), Winterthur

Ich habe eine Ferienwohnung im Ausland gekauft. Benötige ich einen speziellen Versicherungsschutz?

Wenn Sie eine Ferienwohnung im Ausland besitzen, sollten Sie eine Versicherung vor Ort kontaktieren. So erhalten Sie den passenden Versicherungsschutz unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten.

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Céline Bürgin

Kundenberaterin

Camille M. (33), Olten

Ich habe in der gemieteten Ferienwohnung den Holzboden beschädigt. Muss ich den Schaden zahlen?

Als Mieterin sind Sie gegenüber der Vermieterschaft verpflichtet, die gemietete Ferienwohnung sorgfältig zu benutzen. Wird dennoch etwas beschädigt, sind Sie dafür haftbar und die Vermieterschaft der Ferienwohnung hat ein Recht auf Schadenersatz. Den Schadenersatz müssen Sie in der Regel nicht selbst bezahlen, wenn der Schaden auf ein Missgeschick zurückzuführen ist und Sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Die Privathaftpflicht begleicht den Schaden zum Zeitwert. Zu beachten ist, dass bei Mieterschäden ein Selbstbehalt bestehen kann – je nachdem, wie hoch der Selbstbehalt in Ihrer Police ist. Wichtig ist, dass Sie den Schaden umgehend der Versicherung melden, damit sie die weiteren Schritte einleiten kann.

Claudio P. (27), Crans-Montana

Mir wurde das Gepäck aus dem gemieteten Ferienhaus gestohlen. Wie bin ich versichert?

Wird Ihr Gepäck in der gemieteten Ferienwohnung gestohlen, ist dies versichert, wenn Sie den Zusatz «Einfacher Diebstahl auswärts» in Ihrer Hausratversicherung eingeschlossen haben. Dieser Schutz ist weltweit gültig und gilt für alle Gegenstände im Hausrat wie auch für Smartphones, Velos, Fotoapparate oder die Sportausrüstung. Es wird jeweils der Neuwert beziehungsweise der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Selbstbehalts vergütet. Wie hoch dieser ist, lesen Sie in Ihrer Police oder den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Wichtig ist, dass Ihre Versicherungssumme in der Zusatzversicherung ausreichend hoch ist, damit bei einem Diebstahl die Versicherung ihre Leistungen nicht kürzt

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