Mich interessieren
?
Suche momentan nicht verfügbar, bitte versuchen Sie es später noch einmal.
Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Zum Kontaktformular
  • Nette Nachbarn auch im Sommer

    03.08.2019 | Silvia Meder, Coop Rechtsschutz
    Die Tage werden länger und es zieht einen nach draussen. Aber was, wenn der Nachbar, gerade wenn man es sich gemütlich gemacht hat, beginnt den Rasen zu mähen, seine Kinder draussen Basketball spielen oder er schon wieder grilliert? Hier erfahren Sie, was Sie dulden sollten und was nicht unbedingt.
guteNachbarschaft

Nette Nachbarn auch im Sommer

03.08.2019 | Silvia Meder, Coop Rechtsschutz
guteNachbarschaft
Die Tage werden länger und es zieht einen nach draussen. Aber was, wenn der Nachbar, gerade wenn man es sich gemütlich gemacht hat, beginnt den Rasen zu mähen, seine Kinder draussen Basketball spielen oder er schon wieder grilliert? Hier erfahren Sie, was Sie dulden sollten und was nicht unbedingt.

«Wir können unsern Balkon fast gar nicht nutzen, unser Nachbar grilliert ständig! Wir müssen Türen und Fenster geschlossen halten, sonst stinkt die ganze Wohnung», beschwert sich Herr K. bei uns. Seine Frage: Kann er dem Nachbarn das Grillieren verbieten lassen? So einfach ist es nicht. Ein grundsätzliches Grilliert-Verbot im Mietvertrag wird kaum durchsetzbar sein. Der Vermieter darf aber das Grillieren mit Holzkohlegrills verbieten, und nur Elektro- oder Gasgrills erlauben. Jeder ist zur Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der Nachbarn verpflichtet und muss übermässige Immissionen (sei es Grillrauch, -geruch oder Lärm) vermeiden.

Wie viel Lärm ist erlaubt?

Wenn es um Lärm geht, gelten die gesetzlichen Nacht- und Ruhezeiten. Diese sind in der Gemeinde- oder Polizeiverordnung geregelt. In der Regel darf draussen ab 22 Uhr und am Sonntag kein Lärm gemacht werden. Lärmige Tätigkeiten (wie beispielsweise Rasenmähen) sind dann nicht erlaubt. Wer nach 22 Uhr noch draussen sitzen bleiben will, sollte die Gespräche auf Tischlautstärke beschränken. Oder sonst eben die Party nach drinnen verlegen.

Die goldene Regel des Nachbarschaftsrechts

Bei allen Problemen gilt die goldene Regel des Nachbarschaftsrechts: Toleranz und gesunden Menschenverstand walten lassen. Wer bei einem angekündigten Geburtstagsfest punkt 22 Uhr die Polizei wegen Ruhestörung ruft, macht sich sicherlich nicht beliebt im Quartier. Ein Gespräch in einem ruhigen Moment bringt mehr, als ein böses Einschreiben zu schicken.

Wenn es zu viel wird

Alles muss sich Herr K. von seinen Nachbarn aber nicht gefallen lassen. Wenn es regelmässig zu Störungen durch Grillieren oder Lärm kommt, kann er sich als Mieter an den Eigentümer wenden. Dieser kann den Nachbarn verwarnen, und bei wiederholten Verstössen sogar kündigen. 

Als Hauseigentümer können Sie sich an den Friedensrichter wenden, falls alle Gespräche mit dem Nachbarn nichts bringen. Dies sollte jedoch nur als letzten Schritt in Erwägung gezogen werden. Wenn Sie dort keine Einigung finden, wird es mühsam und teuer. Dann müssen Sie vor Gericht beweisen, dass die Immissionen des Nachbarn übermässig sind, was erfahrungsgemäss mit viel Aufwand und grosser Unsicherheit über den Ausgang des Verfahrens verbunden ist.

Unsere Tipps:

  • Die goldene Regel der Nachbarschaft: Toleranz.
  • Dokumentieren Sie die Immissionen: Wann, wie lange, welche Art von Immission. Das gibt Ihnen eine sachliche Basis für das weitere Gespräch.
  • Suchen Sie frühzeitig das Gespräch, bevor sich die Wut angestaut hat, und ein vernünftiges Gespräch nicht mehr möglich ist.
  • Als Mieter können Sie die Verwaltung informieren und eine Intervention verlangen.
  • Wenn das Gespräch nichts mehr bringt: Wenden Sie sich an den Friedensrichter.

Wir sind für Sie da.

Termin vereinbaren
Jetzt online buchen
Jetzt Beratungstermin vereinbaren
Error.
Aktuellen Standort verwenden