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Online-Bestellung: Was alles schiefgehen kann

Produkt in den Warenkorb legen, Lieferdaten eingeben und die Zahlungsart auswählen. Jetzt nur noch die Bestellung bestätigen und in zwei bis vier Arbeitstagen steht ein Paket vor der Türe. Einfach und komfortabel das Ganze. Trotzdem kann von der Online-Bestellung bis hin zum Paket vor Ihrer Türe einiges schiefgehen.

18. Februar 2020, Text: Olena Faes, Foto: Unsplash

Kleines Paket in einer Hand.
Ärgerlich, wenn das Paket nicht ankommt. Was tun in einer solchen Situation?

Bestellt, aber nie angekommen

«Jetzt kostenpflichtig bestellen» geklickt, Zahlungsmodalitäten erfasst - und jetzt heisst es Abwarten. Die Vorfreude steigt von Tag zu Tag. Aber das Paket trifft einfach nicht ein. Zur Enttäuschung kommt die Erkenntnis, dass nicht nur die Lieferung ausgeblieben, sondern auch das Geld weg ist. Oder nicht? Wenn Sie in der Hausratsversicherung die Zusatzversicherung «Cyber - Schäden aus der Benutzung von Internet-Technologien» abgeschlossen haben, sind sie für einen solchen Fall abgesichert.

Zusatzversicherung Cyber

Die Cyber-Deckung schützt Sie bei Schäden, die durch die Internetnutzung entstehen. Beispiele hierfür sind Kreditkartenmissbrauch, Identitätsmissbrauch, aber auch Online-Shopping, etc.

Defektes oder falsches Produkt geliefert

Wie ärgerlich: die Bestellung ist zwar angekommen, aber der Inhalt ist beschädigt oder das falsche Produkt wurde geliefert. Wenn sie den Schaden bereits beim Entgegennehmen bemerken, können Sie die Annahme des Pakets verweigern. Anschliessend sollten Sie den Händler darüber informieren und einen Grund für das Ablehnen der Ware nennen. Auch wenn der Schaden erst später bemerkt wird, können Sie beim Händler Ersatz oder Reparatur der Ware anfordern. Falls bei diesem Prozess dann doch etwas schiefgehen sollte, greift auch hier die Zusatzversicherung «Cyber - Schäden aus der Benutzung von Internet-Technologien». Damit sind Sie auf der sicheren Seite, wenn sich der Händler auf einmal nicht mehr meldet oder Ihre Beschwerden abstreitet und auf die Zahlung besteht.

Liefertermin wird nicht eingehalten – Folgen

Sie brauchen für einen Anlass unbedingt noch ein bestimmtes Produkt. Laut der Lieferfrist auf der Webseite sollte das Paket noch rechtzeitig ankommen. Doch das Lieferdatum ändert sich während dem Transport einige Male und das Paket kann nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden. Dadurch wird der Inhalt unbrauchbar für Sie, da sie es ja zu einem bestimmten Zeitpunkt gebraucht hätten. Hier können Sie vom Rückgaberecht Gebrauch machen. Lesen Sie auf der Webseite des Händlers nach, wie der Artikel zurückgeschickt werden muss. Die Regeln der Rückgabe können je nach Unternehmen variieren.

Übrigens: Sollte es zu Rechtsstreitigkeiten mit dem Händler kommen, stehen Ihnen mit der Helvetia Rechtsschutz-Versicherung bereits in der Basisversicherung Fachleute von unserem Partner Coop Rechtsschutz zur Seite. Dieser Rechtsschutz gilt für alle Verträge, welche Sie eingehen, also auch für Internet-Bestellungen.